Nach dem Sachverständigenrat Gesundheit, dem Rheinisch Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und weiteren Organisationen haben auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) ein Konzept für die Reform der Notfallversorgung präsentiert. Dieser gemeinsame Vorstoß weist zahlreiche Parallelen auf zu den anderen Vorschlägen, bleibt aber in einigen Punkten dahinter zurück. Zwar sprechen sich auch KBV und MB dafür aus, Krankenhäuser und ambulanten Sektor zu vernetzen, sie schlagen aber anders als der Sachverständigenrat keine „Integrierten Notfallzentren“ in Kliniken vor, sondern wollen lediglich regional „gemeinsame medizinische Anlaufstellen“ etablieren.
Die Reformvorschläge betreffen vor allem den ambulanten Bereich. So soll der KV-Notdienst gegebenenfalls auch tagsüber einsatzbereit sein. Die Bereitschaftsdienstnummer 116117 soll auch tagsüber erreichbar werden und mit der bekannteren 112 vernetzt werden. Unter der 116117 sollen „speziell fortgebildete Ärzte“ telefonische Beratungen durchführen können. Hierzu muss allerdings das Fernbehandlungsverbot gelockert werden.