Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Parteien der Selbstverwaltung ermahnt, bei der Festlegung von Personaluntergrenzen für die Pflege im Krankenhaus nicht hinter die Zahl von sechs Leistungsbereichen zurückzufallen. Nach Informationen von BibliomedManager hat das BMG dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) einen entsprechenden Brief geschrieben. GKV-SV und DKG setzen heute ihre Verhandlungen über Personaluntergrenzen fort.
Die beiden Vertragspartner hatten sich im Herbst bereits auf die sechs Bereiche geeinigt, es gab aber zwischenzeitlich offenbar Überlegungen, sich doch auf vier Bereiche zu beschränken. Ohne Einigung der beiden Spitzenverbände der Selbstverwaltung bis 30. Juni 2018 kann das BMG eine Ersatzvornahme erlassen.
Die Arbeit am Thema Personaluntergrenzen könnte dann aber noch nicht beendet sein. Der Entwurf für einen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, künftig in allen bettenführenden Abteilungen der Krankenhäuser Personalvorgaben einzuführen.