Wenn die Bundesländer ihren Pflichten nicht nachkommen und die notwendigen Investitionen der Krankenhäuser nicht finanzieren, dann können die Kliniken sie vor Gericht dazu verpflichten lassen. Zu dieser Einschätzung kommt der Fachanwalt für Verwaltungs- und Medizinrecht Michael Quaas in der neuen Ausgabe von f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, die kommende Woche erscheint. „Die Krankenhäuser haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche einzuklagen. Bundesrecht und Landesrecht geben den Krankenhausträgern einen verfassungsrechtlichen Anspruch beispielsweise auf die Übernahme der Kosten für einen notwendigen Krankenhausbau. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts“, so Quaas. Für die Ermittlung der angemessene Höhe von Investitionspauschalen könne beispielsweise die Kalkulation des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Grundlage bilden.
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