Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kann Krankenhäuser nicht zur Teilnahme an der Kalkulation verpflichten. Darauf verweisen die Rechtsanwälte und f&w-Kolumnisten Professor Michael Quaas und Ulrich Trefz auf der Website ihrer Kanzlei. Mehrere Krankenhäuser hatten gegen die Verpflichtung geklagt, Kalkulationsdaten an das InEK zu liefern. Mit einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren habe nun das OVG Nordrhein-Westfalen zu Gunsten des Krankenhauses entschieden. Dem InEK komme keine unmittelbare gesetzliche Ermächtigung zu, Krankenhäuser zur Teilnahme am Kalkulationsverfahren zu verpflichten, schreiben die beiden Anwälte. "Das InEK ist eine juristische Person des Privatrechts, die für das Kalkulationsverfahren nicht mit hoheitlichen Befugnissen beliehen ist."
Bis 2015 war die Teilnahme von Krankenhäusern an der Fallpauschalenkalkulation freiwillig. Mit dem 2015 verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz wollte die Politik Kliniken zur Teilnahme zwingen, um die Stichprobe repräsentativer zu gestalten.
In einem ausführlichen Beitrag für f&w (9/2018) hatte Professor Quaas die Klage und das erste Urteil des VG Köln umfassend dargestellt.