Im 3. Quartal 2023 hatten 694 Krankenhäuser (41,0 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 1. Quartal 2024 Prüfquoten von 5 Prozent und eine Aufschlagshöhe von 0 Prozent. Im Vergleich dazu waren es im 2. Quartal 2023 noch 717 Krankenhäuser (42,4 Prozent). Der Anteil der Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 1,3 Prozent auf 10,0 Prozent gesunken. Vergleicht man das aktuelle Bezugsquartal mit dem vorletzten Bezugsquartal hat sich mal wieder fast nichts verändert.
Im Fußballjargon würde man den Trend so beschreiben: Es gibt weniger Abwehrspieler und weniger Stürmer. Dafür aber mehr Mittelfeldspieler. Wird die Gruppe der Krankenhäuser mit 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandeter Rechnungen wachsen?

„Solange Fehlbelegungsfälle als Abrechnungsfehlerfälle angesehen werden, obwohl die stationäre Behandlungsnotwendigkeit einem ganz erheblichen Ermessenspielraum unterliegt, ist das nicht zu erwarten. Im Gegenteil, der Anreiz, Fälle mit einer Verweildauer von zwei Tagen durch Kürzung auf einen Tag zu Hybrid-DRG-Fällen zu machen, wird die Kostenträger magisch anziehen. Andererseits werden sich Krankenhäuser vielleicht gemüßigt sehen, potentielle Hybrid-DRG-Fälle zwei Tage stationär zu behandeln. Gut, dass es nächstes Jahr erst mal nur zwölf Hybrid-DRGs gibt“, erklärte Medizincontroller Sascha Baller gegenüber BibliomedManager.
Eine Mehrheit – 828 Kliniken (49,0 Prozent) – erreicht eine Prüfquote von 10 Prozent und eine Aufschlagshöhe von 25 Prozent (siehe Tabelle).
Der GKV-Spitzenverband hat die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 30. November 2023 auf seiner Webseite veröffentlicht.