Digitalgesetze

ePA für alle kommt 2025

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ePA für alle kommt 2025
Karl Lauterbach © Regina Sablotny

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt als Opt-out-Lösung – das ist ein zentrales Ziel der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Minister Karl Lauterbach (SPD) Anfang März präsentiert hatte. Nun hat das BMG einen Referentenentwurf präsentiert – das Digitalgesetz (DigiG) – der BibliomedManager vorliegt. Auch für das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) hat das BMG einen Entwurf geliefert. 

Die Vorhaben auf einen Blick: 

ePA soll für Ärzte und Patienten vereinfacht werden

Wie bereits Anfang März angekündigt, kommt die ePA als Opt-out-Lösung. Anfang Januar 2025 sollen sie gesetzlich Krankenversicherte also automatisch erhalten. Die Nutzung bleibt freiwillig: Jede Versicherte und jeder Versicherter kann ihr widersprechen oder einschränken. Die Bereitstellung der ePA, die Befüllung und Zugriffe auf die gespeicherten Daten sollen laut Entwurf grundlegend vereinfacht werden. Ziel ist die weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Der digital gestützte Medikationsprozess soll als erstes in der ePA bereitstehen. Darauf folgen sollen die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordaten-Befunde. Weitere Anwendungen und deren Umsetzung werden vom BMG per Rechtsverordnung festgelegt. 

E-Rezept soll nutzerfreundlicher werden

Das E-Rezept soll besser nutzbar werden. Künftig soll die E-Rezept-App der Gesellschaft für Telematik auch mittels der ePA-Apps nutzbar sein. Des Weiteren wird ermöglicht, digitale Identitäten, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarten (eGK) sowie dazugehörige PINs aus der E-Rezept-App heraus zu beantragen. Die Kassen sollen verpflichtet werden, ihre Versicherten über das E-Rezept zu informieren.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Preise richten sich nach Erfolg

Die Preisgestaltung bei DiGA soll stärker an Erfolgskriterien ausgerichtet und damit für eine Steuerung des Angebots noch besser nutzbar werden. Es wird ein transparenter Qualitätswettbewerb etabliert. Für alle im Verzeichnis gelisteten DiGA wird eine anwendungsbegleitende Erfolgsmessung obligatorisch vorgegeben, deren Ergebnisse fortlaufend an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet und im Verzeichnis veröffentlicht werden. Dadurch entstehen den Krankenkassen in den Jahren 2026 bis 2028 insgesamt Kosten in Höhe von circa 16 Millionen Euro.

Begrenzung der Videosprechstunden weiter flexibilisiert

Videosprechstunden sollen noch breiter eingesetzt und leichter genutzt werden können. Dazu wird die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden in einem ersten Schritt zunächst weiter flexibilisiert. Zugleich wird die Vergütung künftig stärker an Qualitätsmerkmalen orientiert. Es wird darüber hinaus ein neuer Leistungsanspruch der Versicherten auf „assistierte Telemedizin in Apotheken“ eingeführt. Für die Fortentwicklung der Telemedizin entstehen den Krankenkassen für die Jahre 2026 bis 2028 Leistungsausgaben von bis zu 24 Millionen Euro.

Erhöhung der Cybersicherheit

Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um die Resilienz ihrer Informationssysteme zu verbessern und entsprechende Risiken zu reduzieren. Ein wesentlicher Faktor sind dabei die Nutzerinnen und Nutzer eines informationstechnischen Systems, die sich verschiedenen Angriffsvektoren ausgesetzt sehen können. Daher sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Awareness ausgebaut werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mit dem „Kriterienkatalog Cloud Computing C5“ Mindestanforderungen für cloudbasierte Informationssysteme definiert, die zu erfüllen sind. Durch den neu eingefügten § 390 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird sichergestellt, dass bei der Verarbeitung gesundheits- und/oder personenbezogener Daten mithilfe von cloudbasierten Informationssystemen, diese Mindestanforderungen künftig zu erfüllen sind.

Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds

Um sicherzustellen, dass die Erprobung und Evaluation von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen sowie auf Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung abzielende, praxisnahe Vorhaben der Versorgungsforschung auch weiterhin gefördert werden, wird die Verstetigung des Innovationsfonds geregelt. Daraus resultieren ab Inkrafttreten der Regelung Ausgaben in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr ab 2025, von denen 100 Millionen Euro von den Krankenkassen und 100 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. In der bisherigen Befristung des Innovationsfonds von 2020 bis 2024 betrugen die entsprechenden Ausgaben ebenfalls 200 Millionen Euro jährlich.

Einmalige Kosten von fast 800 Millionen Euro für Krankenkassen

Es entstehen den Krankenkassen voraussichtlich einmalig Kosten in Höhe von rund 789 Millionen Euro, die sich auf den Zeitraum von 2024 bis 2027 verteilen. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Verpflichtung der Krankenkassen zur Information über das E-Rezept laufende jährliche Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro, schätzt das BMG. Der Umbau der ePA zu einer Opt-out-Anwendung führt bei den Krankenkassen zu jährlichen Kosten in Höhe von rund 114 Millionen Euro. Darüber hinaus entstehen den Kassen zum Weiterbetrieb des Widerspruchsverfahrens jährlich Kosten in Höhe von geschätzt 5 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Einsparpotenziale durch eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit sowie weitere Effizienzgewinne durch die bessere Verfügbarkeit von behandlungsrelevanten Daten und die Vermeidung unnötiger und belastender Doppeluntersuchungen. Nähere Zahlen liefert das BMG jedoch nicht. 

Einfachere Forschung mit Gesundheitsdaten

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat unter anderem zum Ziel, dezentral gehaltene Gesundheitsdaten leichter auffindbar zu machen sowie bürokratische Hürden für Datennutzende zu reduzieren. Die im Forschungsdatenzentrum (FDZ) vorliegenden Abrechnungsdaten sollen den gesetzlichen Krankenkassen breiter und schneller nutzbar gemacht werden. Außerdem sollen Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) der Forschung bereit gestellt werden.

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