Ein weiterer Schritt in Richtung Ambulantisierung: Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben eine erneute Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) vereinbart, wie der GKV-Spitzenverband mitteilt. Demnach wird der AOP-Katalog ab Januar 2024 um 171 OPS-Kodes erweitert, was rund 300.000 vollstationären Fällen pro Jahr entspricht, die künftig ambulant erbracht werden können.
Eine erste Erweiterung des AOP-Katalogs wurde bereits Anfang dieses Jahres umgesetzt, in Summe hätten gesetzlich Versicherte damit ab Januar 2024 Anspruch auf insgesamt 3.312 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärzten erbracht werden können. Ambulante Operationen sollen zudem Personal und Bettenkapazitäten in den Kliniken entlasten.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, betont die Vorteile der erneuten Ausweitung des AOP-Katalogs:
„Für Patientinnen und Patienten bringt die Ambulantisierungsreform enorme Vorteile. Mehr als 3.300 Eingriffe können ambulant durchgeführt werden – bei gleicher Qualität wird nun bedarfsgerechter versorgt. Der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus entfällt, das ist angenehmer für die Versicherten. Und: Stationäre Strukturen werden entlastet, die Ziele der anstehenden Krankenhausreform also unterstützt.“
Eingriffe: Differenziertere Schweregrade
Parallel dazu haben GKV-Spitzenverband, DKG und KBV die bereits seit 2023 geltenden Regelungen zur Differenzierung des Schweregrads von Patientenfällen erweitert und vereinbart. Für die operative und konservative Versorgung von Frakturen und Luxationen soll ein zusätzlicher Vergütungszuschlag berechnet werden können, der Vergütungsaufschlag für Reoperationen bleibe bestehen, heißt es weiter.