Ambulantisierung

KBV und Kassen schnüren Paket zur Ausweitung des ambulanten Operierens

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KBV und Kassen schnüren Paket zur Ausweitung des ambulanten Operierens
© Sasin Tipchai / Pixabay

Mehr ambulant statt stationär: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband planen höhere Vergütungen für ausgewählte Operationen und eine Reihe von stationären Eingriffen, die Vertragsärzte ab Januar ambulant vornehmen können. Diese und weitere Maßnahmen haben KBV und GKV-Spitzenverband in einem Paket zur Ausweitung des ambulanten Operierens zusammengeschnürt. Vorgesehen ist auch eine erste Möglichkeit zur verlängerten Nachbeobachtung. Zudem wurde die Kalkulation sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) überprüft und die Bewertung angepasst. „Dies ist ein erster Schritt, um die Ambulantisierung voranzutreiben“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV

Die Punkte im Einzelnen: 

  • 60 Millionen Euro zur Förderung ambulanter Operationen

Für die Förderung ausgewählter ambulanter Operationen, wie Hernien-Eingriffe und Arthroskopien, stellen die Krankenkassen im kommenden Jahr 60 Millionen Euro zusätzlich bereit. Mit diesem Geld werden Zuschläge zu rund 500 OPS-Kodes im EBM-Anhang 2 finanziert, sodass die Vergütung der geförderten Operationen um 16 Prozent bis zu 42 Prozent steigt. Die Höhe richtet sich somit nach dem operierten Organsystem sowie Art und Schwere des Eingriffs.

  • Größeres OP-Spektrum

Zusätzlich zu den Zuschlägen wird das Spektrum an Operationen, die Vertragsärzte durchführen können, vergrößert: 196 OPS-Verfahren werden zum 1. Januar neu in den Anhang 2 aufgenommen – allesamt Eingriffe, die bislang ausschließlich stationär möglich sind. Dazu gehören Operationen unter anderem aus den Bereichen Neurostimulatoren und Rhythmuschirurgie sowie arthroskopische Eingriffe, für die die Kassen zusätzliches Geld bereitstellen.  

  • Längere Nachbeobachtung möglich

Die postoperative Überwachung soll nach und nach erweitert werden. Es wurde in einem ersten Schritt vereinbart, dass ab Januar bei allen Eingriffen nach EBM-Kapitel 31.2 (Ausnahme: bestimmte Augenoperationen) eine längere Nachbeobachtung von bis zu 16 Stunden möglich ist. Damit können mehr Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder Alters mitunter engmaschiger und länger betreut werden müssen, ambulant operiert werden. Des Weiteren kann die OP-Dauer ein Auslöser für eine längere Nachbeobachtung sein.

Die Dauer der postoperativen Überwachung richtet sich nach dem Aufwand der Operation. Aktuell sind je nach Kategorie 30 Minuten bis acht Stunden im EBM vorgesehen. Künftig ist für bestimmte Patienten eine doppelt so lange Nachbeobachtung möglich, zum Beispiel eine Stunde statt 30 Minuten, sechs Stunden statt drei Stunden. Dazu gibt es extrabudgetäre Zuschläge.

  • Ausgabenneutrale EBM-Reform abgeschlossen

Der Bewertungsausschuss hat darüber hinaus alle Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens neu kalkuliert und zum 1. Januar angepasst. Damit ist die im Jahr 2012 beschlossene Weiterentwicklung des EBM abgeschlossen. Das ambulante Operieren war der letzte Bereich, wo die Überprüfung noch ausstand. Sie betrifft die EBM-Abschnitte 31.2 und 36.2 sowie die GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche.

Bei der Beschlussfassung der EBM-Reform vor zehn Jahren war festgelegt worden, dass die Weiterentwicklung punktsummen- und damit für die Krankenkassen ausgabenneutral erfolgen muss. Infolge der neuen Kostenkalkulation werden insbesondere Eingriffe der oberen Kategorien besser vergütet. Kleinere Operationen werden wegen der Punktsummenneutralität leicht abgewertet. Die Auf- und Abwertung von Leistungen betrifft alle operativen Fächer.

  • Weitere Maßnahmen in Vorbereitung

Weitere Maßnahmen zur Förderung des ambulanten Operierens sind bereits in Vorbereitung. So soll das als Kalkulationsgrundlage verwendete ambulante Operationszentrum erweitert und dadurch die Preise der Operationen im EBM erhöht werden. Die Finanzierung der höheren Bewertung soll mit zusätzlichen Finanzmitteln der Kassen erfolgen. Geplant ist ferner, dass die ambulanten Operateure mehr Geld für den hohen Hygieneaufwand erhalten. Eine Beschlussfassung hierzu wird für Juli 2023 angestrebt.

Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus. Eine erste Beschlussfassung wird noch für dieses Jahr erwartet. Der Gesetzgeber hat die drei Vertragspartner zudem beauftragt, bis Ende März 2023 Leistungen aus dem AOP-Katalog auszuwählen, die mit sektorengleichen Pauschalen vergütet werden können und die Höhe sowie den Inhalt der Leistungspauschalen zu vereinbaren.

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