GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben einen Bericht über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) bei der Bundesregierung abgeliefert. Die wissenschaftliche Evaluation durch die Selbstverwaltungspartner hatte der Gesetzgeber im Paragraf 137i Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beauftragt.
Die Evaluation zeigt zum einen die Umsetzung der PpUG anhand der Nachweise der mehr als 1.300 Krankenhäuser, die durch den GKV-Spitzenverband ausgewertet wurden. „Dabei werden die wesentlichen Kennzahlen der unterbesetzten Schichten und der Nichteinhaltung im Monatsdurchschnitt sowie auch eine Verteilung der Anzahl an zu versorgenden Patientinnen und Patienten je Pflegekraft dargestellt“, heißt es in dem Schriftstück. Danach werden die Kennzahlen zudem differenziert nach Schichtart und regionaler Umsetzung betrachtet. Wie die Autoren ferner ausführen, wird zum anderen die Einschätzung von Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräften über Auswirkungen anhand einer Analyse des IGES-Instituts dargelegt, an der sich 437 Krankenhausstandorte beteiligt haben. Dabei seien sowohl die Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten und auf das Pflegepersonal (inklusive Personal- und Dienstplanung) als auch auf die Krankenhausstandorte selbst erhoben worden.
Da die Selbstverwaltungspartner das Instrument PpUG unterschiedlich bewerten, endet der Bericht mit getrennten Fazits des GKV-Spitzenverbands und der DKG. Darin setzt sich der GKV-Spitzenverband für die PpUG sowie deren Ausweitung und Weiterentwicklung ein. Dagegen lehnt die DKG die Untergrenzen „als starres, rückwärtsgewandtes und bürokratisches Steuerungsinstrument“ sowie als „nicht sach- und bedarfsgerecht“ grundsätzlich ab.