Das Pflegebudget sorgt weiter für Zoff. Ein Änderungsantrag der Regierungskoalition stellt einen mühsam erarbeiteten Kompromiss infrage.
Zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband – aber auch innerhalb der DKG – hatte es Ende 2020 Zoff gegeben um die Frage, wie die Abgrenzungsvereinbarung fürs Pflegebudget anzuwenden ist: Als Empfehlung oder als verpflichtende Vereinbarung. Beide Seiten hatten sich nach langem hin und her darauf geeinigt, dass die Vereinbarung für 2020 als Empfehlung und ab 2021 verpflichtend gelten solle. Nun hat die Regierungskoalition mit einem Änderungsantrag für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) diesen Kompromiss aufgebrochen. Für alle Kliniken, die bis Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich diesen Sommer) noch kein Budget 2020 ausgehandelt haben, ist die Abgrenzungsvereinbarung verpflichtend – also keine Empfehlung mehr.
Litsch: Andere Träger geraten ins Hintertreffen
Diese Verschärfung im Sinne der Krankenkassen torpediert die Einigung der Selbstverwaltung. Die AOK, die seit Monaten eine harte Linie fordert, zeigt sich zufrieden. „Der aktuelle Änderungsantrag trägt dazu bei, die Pflege am Bett zu stärken“, so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Der Verband unterstellt vor allem privaten Klinikbetreibern strategische Umbuchungen und die Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten. „Wir stellen dieses Verhalten bisher vor allem bei den privaten Kliniken fest. Öffentliche und konfessionelle Träger müssten nachziehen, um nicht ins Hintertreffen zu kommen“, sagt Litsch. „Daher ist es gut, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle nachbessern will."
Bublitz: AOK motiviert Gesetzgeber mit haltlosen Beschuldigungen
Vor allem der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisiert das Gesetzesvorhaben und die AOK. „Für das Ziel, ihre Krankenhausausgaben zu senken, ist der AOK offenbar jedes Mittel recht. Dass dabei Patienteninteressen und der Wille des Gesetzgebers übergangen werden, scheint die Kasse nicht zu stören“, kommentiert BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Die AOK versuche den Gesetzgeber mit haltlosen Beschuldigungen zu motivieren, eine Regelung zu beschließen, die rückwirkend dazu führen soll, dass die Pflegehilfskräfte, die nach 2018 eingestellt wurden, nicht mehr finanziert würden. „Ginge es nach der AOK, müssten diese dringend auf Station benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen fehlender Finanzierung durch die Kassen entlassen werden. Damit würde der Pflegenotstand weiter verschärft,“ so Bublitz.
Schlüsselfunktion des Budgets 2020
Die seit über einem Jahr heftig geführte Auseinandersetzung um die Stellschrauben des Pflegebudgets zeigt, wie wichtig das Budget 2020 für beide Seiten ist. Schließlich bildet es den Sockel für die folgenden Jahre.