Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen neuen Arbeitsentwurf zur Krankenhausreform an die Länder versendet. In dem Papier finden sich Details zur Vorhaltefinanzierung. Die entscheidende Rolle bei der Berechnung spielt das Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK), das mit der Berechnung der Ländervorhaltevolumen und mit der Verteilung auf die einzelnen Krankenhausstandorte beauftragt werden soll. Wichtig dabei: Es bleibt bei einer engen Orientierung am DRG-Katalog und zusätzliches Geld ist nicht vorgesehen. Die Vorhaltevolumina werden aus dem bestehenden DRG-Erlösen ausgegliedert und berechnet. Das InEK wird verpflichtet, die Auswirkungen der Einführung der Vorhaltevergütung zu analysieren und vor diesem Hintergrund Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Vorhaltevergütung zu geben. Das dürfte die Bundesländer kaum besänftigen. Sie hatten vorvergangene Woche in einem 7-Punkte-Papier unter anderem eine Berechnungsgrundlage oder eine Auswirkungsanalyse zur Vorhaltepauschale gefordert, bevor sie dem Gesetzentwurf zustimmen.
Planungshoheit der Länder: Problem ungelöst
Was die umstrittenen Leistungsgruppen betrifft, so sollen laut Arbeitsentwurf zuerst die Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen gelten – bis das BMG bundeseinheitliche Kriterien vorlegt. Ausgang bisher: ungewiss. An diesem Prozess soll auch die Selbstverwaltung in Form von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft beteiligt werden. Das Arbeitspapier unterstreicht: Krankenhäuser dürfen ab 2027 keine Leistungen abrechnen, für die sie keine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben. Im Streit um Ausnahmeregelungen für die Länder liefert das Papier wenig Neues – sodass die Länder in Sachen „Planungshoheit“ mit diesem Entgegenkommen nicht zufrieden sein dürften. Vor allem die mächtige Rolle des InEK sehen viele Länder kritisch.
Bund-Länder-Treffen: Tage der Wahrheit
Die Krankenhausreform nähert sich nun ihrem Showdown: Am Donnerstag (23.November) treffen sich Bund und Länder zur finalen Abstimmung für einen Gesetzentwurf, der dann zügig ins Parlament eingebracht werden soll. Einen Tag später, am Freitag, geht der Protest der Länder gegen das Krankenhaustransparenzgesetz in die nächste Runde: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates will den Vermittlungsausschuss einschalten. Der Bundesrat entscheidet darüber in seiner nächsten Sitzung am Freitag. Das Transparenzgesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, könnte aber durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat gekippt werden.
NRW-Initiative: Trommeln fürs Vorschaltgesetz
Parallel plant Nordrhein-Westfalen mit anderen CDU-geführten Bundesländern eine Bundesratsinitiative für ein Vorschaltgesetz, also einer kurzfristigen Finanzspritze für Kliniken. Auch darüber soll am Freitag abgestimmt werden. "Wir können keine Krankenhausplanung über Insolvenzen machen. Deshalb brauchen wir das Vorschaltgesetz", appelliert NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er rechnet mit großer Zustimmung im Bundesrat, "weil die anderen Länder das auch so sehen". Der Forderung nach einem Vorschaltgesetz hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jedoch bisher immer eine Absage erteilt.