Krankenhaustransparenzgesetz

Ruf nach dem Vermittlungsausschuss

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Ruf nach dem Vermittlungsausschuss
© Bundesrat | Frank Bräuer

Die Bundesländer haben im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform zwar der Schaffung eines Krankenhaustransparenzgesetzes durch den Bund zustimmt, nun bekämpfen es vor allem die unionsgeführten Bundesländer jedoch vehement. Sie wollen über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Vermittlungsausschuss ließe sich das Gesetz verändern – oder zumindest deutlich verzögern.

Das von der Regierungskoalition eingebrachte und vom Bundestag beschlossene Transparenzgesetz ist ein Einspruchsgesetz, kein Zustimmungsgesetz. Somit hat die Ländervertretung, der Bundesrat, wenig Einfluss – ist aber nicht machtlos: Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit an, so muss dieser tagen. Daraufhin kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz erheben, den der Bundestag allerdings mit einfacher Mehrheit abschmettern – wozu die Ampel-Parlamentarier in der Lage wären. Wird der Ermittlungsausschuss jedoch von eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat angerufen, so kann der Bundestag den Einspruch nur mit einer Zweidrittelmehrheit abwenden – wozu die Ampel-Parlamentarier nicht in der Lage wären.

Zweidrittelmehrheit unwahrscheinlich

Der Bundesrat hat 69 Stimmen, 35 Stimmen sind die Mehrheit, 46 Stimmen sind die absolute Zweidrittelmehrheit. Derzeit werden vier Bundesländer von Ampelparteien geführt, die zusammen 16 Stimmen haben: Saarland (3), Rheinland-Pfalz (4), Niedersachsen (6), Hamburg (3). Allerdings sitzen Ampelparteien in allen anderen Ländern, außer in Bayern, in der Regierung. In der Regel enthalten sich die Länder im Bundesrat, in denen es keine Übereinstimmung gibt. In Einzelfällen gibt es aber auch andere Absprachen. Das Erreichen der erforderlichen absoluten Zweidrittelmehrheit (46 Stimmen) – die auf der Gesamtheit der Stimmen einschließlich der Stimmenthaltungen fußt – ist angesichts der politischen Konstellation unwahrscheinlich. Wobei zu beachten bleibt, das auch viele Landesregierungen mit Ampel-Beteiligungen unzufrieden mit dem Transparenzgesetz sind. Gut möglich erscheint, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit einer einfachen Mehrheit anruft. 

Derzeit stellen die Ampelparteien in den oben genannten Ländern und in Brandenburg (4), Bremen (3) Mecklenburg-Vorpommern (3) sowie Baden-Württemberg (6) den Ministerpräsidenten.

Autor

 Jens Mau

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