Das Gesundheitsministerium hat das vom G-BA verabschiedete Ersteinschätzungsverfahren für die Notfallversorgung kassiert – sehr zu Erleichterung der Klinikszene.
Es knirscht zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Am 6. Juli hatte der G-BA ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit von „Hilfesuchenden“ in Notaufnahmen definiert. Die Vorgaben sollten ab Juni 2024 gelten. Nach Kritik verschiedener Fachgesellschaften hat das BMG am 12. September reagiert: Die Richtlinie wurde seitens des Ministeriums beanstandet. Damit wird sie vorerst nicht wirksam.
DGINA zeigt sich erleichtert
Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) begrüßt diese Intervention. Die Gesellschaft warnt vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere wegen der Verpflichtung zur Weiterleitung von Patienten mit Hilfe eines digitalen Assistenzsystems, das ab März 2025 eingesetzt werden soll. Bislang existiere kein solches System, dass die Mindestanforderungen erfüllen würde, so die DGINA. „Das Eingreifen des Ministeriums ermöglicht jetzt, Lösungen für eine wirklich gelungene Patientensteuerung zu finden – nämlich vor der Klinik durch einen verpflichtenden telefonischen Erstkontakt mit einer Leitstelle“, erklärte DGINA-Präsident Martin Pin. Auch andere Fachgesellschaften wie die DIVI und die Patientenvertreter haben die G-BA-Vorlage massiv kristisiert.
Zoff ums Transparenzregister
BMG und G-BA liegen noch auf einem anderen Terrain mächtig über Kreuz: Das Gesundheitsministerium bereitet derzeit ein Transparenzregistergesetz für Kliniken vor, das Bundeskabinett hat dem Entwurf gerade zugestimmt. Das Transparenzregister soll Kliniken in Level einteilen und so die Leistungen für Patienten transparent machen. Auftragnehmer soll das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sein, den G-BA hat das BMG explizit von diesem Auftrag ausgenommen. Daraufhin hat G-BA-Chef Josef Hecken das Gesetz heftig kritisiert. Sogar der Gang vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheint möglich.