Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein zweiseitiges Eckpunktepapier aufgesetzt, in dem es die Umsetzung der neuen Tagespauschalen im Krankenhaus plant.
Wie das Ärzteblatt zuerst berichtete, plant die Krankenhauskommission, die Tagesbehandlungen bei mehr als sechsstündiger Behandlung als diagnosebezogene Fallpauschale (DRG) abzurechnen, die um die nicht angefallenen „Hotelkosten“ pauschal gemindert werden.
Haftung bei Komplikationen bleibt unklar
Die Tagesbehandlung setzt voraus, dass am Ort der Behandlung Krankenhausstrukturen und die Möglichkeit der notfallmäßigen Behandlung sowie bei ungünstigem Verlauf eine unmittelbare Umwandlung der Tagesbehandlung in eine Behandlung über Nacht möglich sind. Wer allerdings bei einer Entlassung nach Hause im Falle von Komplikationen haftet, bleibt offen.
Die leistungserbringerrechtlichen Voraussetzungen für die Tagesbehandlung und das Nähere werden in einem neuen § 115e SGB V geregelt. Weitere Anforderungen, etwa die Dokumentation, sind durch die Selbstverwaltung zu regeln. Welche Eingriffe und Behandlungen für eine Tagespauschale infrage kommen, wird nicht näher erläutert.
Vorgesehen ist laut Eckpunktepapier zudem, die Tagesbehandlung in die Definition der Krankenhausbehandlung aufzunehmen und diese „sachgerecht“ in die Systematik vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, ambulant einzuordnen.
Krankenhäuser sollen entlastet werden
Die Regierungskommission Krankenhaus hatte Ende September 2022 Empfehlungen zur Einführung einer neuen Behandlungsform „Tagesbehandlung“ veröffentlicht. Danach sollen Krankenhäuser, im Einvernehmen mit den Patientinnen und Patienten geeignete, bisher vollstationär erbrachte Behandlungen als sog. Tagesbehandlungen erbringen können. Diese Behandlungen sollen „mit allen Mitteln des Krankenhauses durchgeführt“ werden, die Patientinnen und Patienten aber nicht über Nacht im Krankenhaus verbleiben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht großes Einsparpotenzial bei Personal und Kosten.
Vertreter des KV-Systems lehnen die von der Regierungskommission vorgelegten Vorschläge zu Tagespauschalen als unzureichend ab. "Erneut wurde eine Chance vertan, eine echte Reform anzustoßen", kritisierte damals Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).