Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Pflegepersonaluntergrenzen ab nächstem Jahr auf Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe ausweiten. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist in Umlauf. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Fach Orthopädie. Auf inhaltliche Probleme bei dieser Untergrenze weist Veronika Diepolder in einem aktuellen Artikel für die f&w hin.
Das BMG legt die Untergrenzen per Verordnung fest, wenn sich die Selbstverwaltungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und GKV-Spitzenverband nicht einigen. Die DKG lehnt die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ab und fordert stattdessen die schnelle Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Diese Haltung vertreten übrigens auch die Grünen im Bundestagswahlkampf.
Die Daten für die Ausgestaltung der PPUG liefert das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Bisher existieren Untergrenzen für die Abteilungen Innere Medizin, Allgemeinen Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin, Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, Stroke Units und neurologische Frühreha.