Bund-Länder-Treffen

BMG präsentiert Level-Analyse

  • Krankenhausplanung
BMG präsentiert Level-Analyse
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In einem Bund-Länder-Kamingespräch hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Ländern die angekündigte Zuordnung der Kliniken zu den Leveln präsentiert. Die Oberender AG und das Unternehmen Bindoc haben im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine Einteilung der 1.719 somatischen Klinikstandorte in Level vorgenommen – anhand der Leistungen, die diese Kliniken anbieten. Demnach fallen 1.111 Häuser in das Level 1, 472 ins Level 2 und 137 ins Level 3. Von den 1.111 Häusern im Level 1 sind 422 Kliniken jene mit Notfallversorgungsstatus (Level 1n). Die übrigen Häuser dieses Levels sind entweder Level 1i oder sie sind potenzielle Fachkliniken (Level F), für die es aber noch keine Definition gibt. Daran arbeitet das Ministerium.

Mit der Analyse hat das Ministerium seine ursprüngliche Herangehensweise aufgegeben, dass die Level bestimmen, welche Leistungsgruppen eine Klinik anbieten darf. Oberender und Bindoc haben die erbrachten Leistungen ausgewertet und so die Levelzuordnung vorgenommen. Dabei haben die Unternehmen auch auf Daten des Instituts für das Entgeltwesen im Krankenhaus (InEK) zugegriffen. Die Orientierung an den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) bleibt zwar bestehen, ist aber aufgeweicht.

Mehr Kliniken fallen ins Level 2

Vor allem die Zahl der Kliniken, die ins Level 2 fallen, hat sich nach dieser Berechnung vergrößert. Einer Analyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge aus dem Februar haben nur 82 Kliniken Level 2 erreicht. Die gestiegene Anzahl hat auch damit zu tun, dass nun – anders als ursprünglich geplant – die G-BA-Basisnotfallstufe 1 für Level 2 ausreicht (vorher: G-BA-Stufe 2). Außerdem muss eine Klinik dieses Levels eine Intensivstation, zwei internistische sowie zwei operative Leistungsgruppen und drei weitere Leistungsgruppen vorhalten. Welche Leistungen die Kliniken des Levels 2 anbieten dürfen, hängt – nach aktuellem Stand der Diskussion – allein von den Quailtätskriterien der Leistungsgruppen ab. Das heißt, Level-2-Kliniken können theoretisch auch Hüftrevisionen anbieten.

Für das Level 1n muss eine Klinik nur die Basisnotfallstufe 1 sowie mindestens eine internistische Leistungsgruppe, eine der allgemeinen Inneren Abteilung und eine der allgemeinen operativen Chirurgie vorhalten. Viel Unklarheit herrscht beim Thema Level 1i. Einige Länder befürworten diese ambulant-stationären Einrichtungen, andere lehnen sie ab – insgesamt sind noch viele Details ungeklärt.

Für die weiteren Analysen haben Oberender und Bindoc bis zum Jahresende Zeit – allerdings ist es gut möglich, dass in der hitzigen Diskussion um die Bund-Länder-Reform einige Ergebnisse schneller kommen müssen. Die Unternehmen wollen im nächsten Schritt das Konzept plausibilisieren, wozu auch die umstrittene Arbeit an Qualitätskriterien gehört. In einem weiteren Schritt sollen die Analysten auch Aussagen zur Erreichbarkeit der Kliniken treffen – und so den Patientenblick in die Diskussion aufnehmen.  

Parallel arbeitet das InEK an einer Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Neben den 64 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen soll das Institut weitere vorschlagen. 

Autor

 Jens Mau

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