Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einem Referentenentwurf zur Pflegepersonaluntergrenzenverordung (PpUGV) vorgelegt, in dem die neue Untergrenze für die Neurochirurgie enthalten ist. Einen entsprechenden Auftrag hatte das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vom BMG erhalten.
Die Untergrenzen sind umstritten. Kliniken und Pflegeberufsverbände sehen sie kritisch, die Krankenkassen halten sie für unverzichtbar. Mit der Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPR 2.0) stellt sich zumindest langfristig die Zukunftsfrage für die Untergrenzen. Die Einführung der PPR 2.0 soll Ende November per Verordnung auf den Weg gebracht werden und im Januar 2024 in Kraft treten.
Derweil zeichnet sich Bewegung bei der Implementierung der PPR 2.0 ab: Mit dem kürzlich verabschiedeten Krankenhaustransparenzgesetz hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, dass die Vertragsparteien GKV-SV, DKG im Benehmen mit der PKV sechs Monate nach Inkrafttreten einer Verordnung zur künftigen Anwendung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments Vergütungsabschläge bei fehlender, unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Datenübermittlung zu vereinbaren haben. Dieser Schritt lässt sich daher so deuten, dass der Gesetzgeber eine Implementierung der PPR 2.0 möglicherweise zum 1. Januar 2024 inklusive eines halbjährlichen Implementierungszeitraums vorsieht. Gemäß des Gesetzesauftrags nach §137k SGB V ist als Veröffentlichungszeitraum der Verordnung für die PPR 2.0 der 30. November 2023 vorgesehen.