Krankenhäuser sollen ab April 2024 über ein „Transparenzverzeichnis“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Informationen über Leistungen, Angebote und Qualität öffentlich machen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf des Krankenhaustranzparenzgesetzes beschlossen. Das Vorhaben ist umstritten.
Das "Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ sieht einen interaktiven Krankenhaus-Atlas im Internet vor, der darstellt, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Krankenhäuser müssen dafür dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben übermitteln. Das InEK liefert die Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das BMG explizit von diesem Auftrag ausgenommen. Daraufhin hat G-BA-Chef Josef Hecken das Gesetz heftig kritisiert. Sogar der Gang vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheint möglich.
Lauterbach: "Spezialisierung rettet Menschenleben"
Bundesgesundheitsminster Karl Lauterbach (SPD) sagte auf der Pressekonferenz am Mittwoch: "Mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas machen wir die Qualität der Krankenhäuser transparenter und stärken so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten. Mehr Transparenz ist überfällig und hilft Krankenhäusern wie Patienten gleichermaßen. Überall in Deutschland leisten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte eine phantastische Arbeit. Trotzdem kann nicht jeder alles. Spezialisierung rettet Menschenleben. So sichern wir ein hohes Qualitätsniveau der stationären Versorgung in Deutschland."
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung soll fortlaufend aktualisiert werden; weitere Daten könnten ebenfalls noch in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden, heißt es vom BMG. Die Veröffentlichung durch das BMG habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen würden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
DKG: Trojanisches Pferd gegen die Länder
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert zahlreiche Regelungen des Gesetzes. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Henriette Neumeyer, sagt: "Dass der Bundesminister mithilfe des Transparenzgesetzes die von den Ländern und Kliniken aus vielen guten Gründen abgelehnte Leveleinteilung über die Hintertür doch noch einführt, bleibt inakzeptabel." Dieses Gesetz seit damit nichts anderes als ein "Trojanisches Pferd zur Entmachtung der Länder von ihrer Planungshoheit".
Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) befürwortet wie die meisten Kassenverbände das Gesetz, sieht aber noch einige Knackpunkte: Unverständlich bleibe zum Beispiel, warum das Transparenzverzeichnis nur einen kleinen Ausschnitt der zugrunde liegenden Daten zur Qualitätsmessung veröffentlichen soll, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des (VDEK). "Wichtig wäre auch, dass aus dem Transparenzverzeichnis deutlich wird, welche Expertise gerade auch Kliniken haben, die dem Level I (Grundversorger) zugeordnet werden. Für Standardeingriffe sind sie oft durchaus geeigneter als Maximalversorger."
Krankenhausreform: Kein Gesetzentwurf vor Oktober
Mit einem Gesetzentwurf für die große Krankenhausreform ist derweil nicht vor Oktober zu rechnen. Das BMG plant frühestens Ende September ein Treffen mit den vier an der Reform direkt beteiligten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. An diesem Termin soll der Text für einen Referentenentwurf finalisiert werden. Danach dürfen die übrigen Bundesländer den Entwurf noch editieren, ehe er veröffentlicht wird.