„Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, dass 1. ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie 2. leistungsgerechte Erlöse […] erhalten“, so steht es klar und eindeutig in § 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). In der Realität werden die Krankenhäuser allerdings nicht wirtschaftlich gesichert, sondern im Gegenteil ruiniert, weil ihre Investitionskosten bereits seit Jahrzehnten nicht ausreichend übernommen werden und die Behandlungserlöse nicht an Kosten und Tarifsteigerungen angepasst und daher in keiner Weise leitungsgerecht sind.
Kein Krankenhaus kann unter diesen Bedingungen und Preisen eine qualitativ hochwertige Krankenhausbehandlung kostendeckend erbringen! Diejenigen (inzwischen vereinzelte) Krankenhäuser und Unternehmen, die bilanziell noch kein Defizit aufweisen, zehren von Rücklagen oder können mit Einmaleffekten die Verlustzone gerade noch einmal für ein bis zwei Jahre vermeiden. Auf Dauer wird das jedoch nicht gut gehen. Wenn einige Krankenhausträger betonen, dass es ihnen gut gehe, dann hoffen sie nur, dass sie länger als die anderen durchhalten.
Ein offensichtlicher Rechtsbruch
Diese strukturelle Unterfinanzierung ist ein offensichtlicher Rechtsbruch, denn andere wesentliche Einnahmequellen zur wirtschaftlichen Sicherung hat ein Krankenhaus nicht. Die daraus resultierende zunehmende Anzahl an Krankenhausinsolvenzen kann als „Marktbereinigung“ angesehen werden, die allerdings unstrukturiert ist und einen hohen gesellschaftlichen Preis hat. Sie trifft kleine wie große und auch offensichtlich notwendige Krankenhäuser. Und Insolvenzverfahren schaden nicht nur der Versorgung, sondern kosten auch Geld, das nicht nur bei kommunalen Trägern am Ende die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern zahlen.
Volkswirtschaftlich wäre es viel billiger – angelehnt an die Bankenrettung wegen der Finanzkrise 2008 – marode oder nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser mittels einer staatlichen „Bad-Bank“ aufzukaufen und abzuwickeln. Die Immobilien und Grundstücke dieser Häuser in oft attraktiven Lagen könnten wenigstens teilweise zur Refinanzierung dienen.
Das Ziel einer besseren Behandlungsqualität wird verfehlt
Die strukturelle Unterfinanzierung widerspricht dem von Gesundheitsminister Karl Lauterbach öffentlich als wesentlich dargestellten Ziel der Verbesserung der Behandlungsqualität, denn Defizit oder gar Insolvenz sind der Qualität der Krankenhausversorgung nicht förderlich.
Der gefährlichste gesellschaftliche Preis ist jedoch die zunehmende Unzufriedenheit mit der Politik insgesamt, die sich in den Umfragewerten zeigt und voraussichtlich leider auch auf die hessischen Landtagswahlen am 8. Oktober auswirken wird.
Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft gilt Alarmstufe Rot für die Existenz der Krankenhausversorgung. Sie ruft daher für den 20. September zur einem bundesweiten Krankenhausprotesttag auf.