Krankenhausreform

AWMF fordert Ergänzungen zum NRW-Modell

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AWMF fordert Ergänzungen zum NRW-Modell
© FangXiaNuo

Die Mehrheit der Fachgesellschaften bewertet die Einteilung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen als positiv, heißt es in einer Mitteilung der Wissenschaftliche Medizinische Fachgesellschaften (AWMF). Der Verein hatte vor drei Wochen Vorschläge zur Ausgestaltung der Krankenhausreform erarbeitet und an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben.

Es gebe allerdings noch zahlreiche offene Fragen. Neben Vorschlägen für die Leistungsgruppen haben die teilnehmenden Mitgliedsfachgesellschaften Leistungsgruppen und vielfach auch Strukturanforderungen definiert. Patientinnen und Patienten sollten nur dort behandelt werden, wo die technischen, personellen und qualitativen Voraussetzungen erfüllt sind. „Diese Leistungsgruppen können wiederum den verschiedenen Leveln zugeordnet werden, damit deren Abgrenzung klar definiert ist“, erläutert Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen, die  gemeinsam mit 80 Fachgesellschaften die Vorschläge erarbeitet hat. „Wir haben festgestellt: Es muss Ergänzungen zu den Ausarbeitungen in Nordrhein-Westfalen geben“, so Gogol weiter.

Fachkliniken müssen überdurchschnittliche Kriterien erfüllen

Nach den aktuellen Vorschlägen wird beispielsweise die Leistungsgruppe Gastroenterologie dem Level 2 zugeordnet. Onkologische Leber- oder Mageneingriffe hingegen sollen an Level 3-Kliniken erfolgen. „Da die Krankenhausreform auch eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Vorhaltefinanzierung vorsieht, haben die Fachgesellschaften für die einzelnen Leistungsgruppen auch die dauerhaft notwenigen Vorhaltungen definiert“, erläutert Gogol. 

Die Ad-hoc-Kommission hat außerdem einen Vorschlag zur offenen Frage der Definition von Fachkliniken vorgelegt, die auf spezielle Leistungen fokussiert sind. „Den Mitgliedern der Kommission war es wichtig, Qualitätsanforderungen an die Fachkliniken zu formulieren. Sie müssen überdurchschnittliche personelle und infrastrukturelle Kriterien erfüllen, wie eine apparative Ausstattung, die auch die Betreuung seltener und komplexer Krankheitssituationen ermöglicht“, erläutert Monika Nothacker, Ko-Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF. 

Die Kommission arbeitee weiterhin an der Auswertung der Krankenhausstrukturreform, heißt es in der Mitteilung. Insgesamt unterstützen die Fachgesellschaften in der AWMF die Krankenhausreform mit der künftigen Vergütung in Leistungsgruppen und einem festen Anteil an Vorhaltekosten.

Die aktuellen Veröffentlichungen und Positionspapier der Ad-hoc-Kommission Versorgungsforschung der AWMF sind hier zu finden.

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