Ein wenig ähnelt das Schauspiel um die Krankenhausreform derzeit einer Papstwahl. Ein erlesener Kreis verhandelt über die Zukunft der Gemeinschaft, während die zahlreichen Betroffenen aufgeregt auf den weißen Rauch warten, der als Signal für ein Ergebnis steht. Je länger die Verhandlungen dauern, desto zahlreicher werden die Stimmen, die den Untergang des Abendlandes vorhersagen.
Zur Sicherung der flächendeckenden Versorgungsqualität und aufgrund der demografischen und finanziellen Entwicklung braucht die deutsche Krankenhauslandschaft dringend (zeitlich und inhaltlich) eine grundlegende Reform der Krankenhausstruktur und -finanzierung. Dafür darf eine gut durchdachte Reform der Krankenhauslandschaft, die die Krankenhausfinanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig und tragfähig mit der Krankenhausplanung der Bundesländer verknüpfen soll, durchaus ihre Zeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass dabei auch konzeptionelle Lösungen erarbeitet werden und nicht nur politisch und öffentlichkeitswirksam gut vermittelbare Teillösungen, wie sie in einem Flickenteppich aneinandergereiht werden.
Zukunftsfähige Finanzierungskonzepte
Was passiert, wenn ein politisches Eckpunktepapier möglichst unverändert in einen gesetzlichen Rahmen gegossen wird, haben wir mit dem Arbeitsentwurf aus dem Gesundheitsministerium erfahren dürfen. Leider gerät auf diese Weise die eigentliche Zielsetzung der Reform aus den Augen. Von den ursprünglichen Zielen des Ministers und des Koalitionsvertrages bleibt an dieser Stelle leider nicht mehr viel übrig. Das liegt natürlich daran, dass zwischen Bund und Ländern ein echter Interessenausgleich erreicht werden muss.
Viel zu lange haben sich alle Beteiligten an der Diskussion um zusätzliche Finanzmittel zur Rettung der bestehenden Krankenhausstrukturen aufgerieben, anstatt über zukunftsfähige Finanzierungskonzepte angesichts eines politisch, technologisch und personell vorangetriebenen Ambulantisierungsprozesses zu diskutieren. Viel zu lange wurden die Versorgungslevel als planerischer Kahlschlag diskreditiert, anstatt über sachgerechte Anreize für eine auskömmliche Finanzierung der Daseinsvorsorge in Stadt und Land zu verhandeln. Viel zu wenig wurden die Zusammenhänge von Planungs- und Finanzierungsentscheidungen für eine langfristige Neuausrichtung der Krankenhausversorgung in der Öffentlichkeit vermittelt.
So könnte eine Verknüpfung der Vorhaltefinanzierung mit den Versorgungsleveln dazu beitragen, dass auch Krankenhäuser mit einem eingeschränkten Leistungsumfang eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage erhalten. Die Notfallstufen könnten ein geeignetes Instrument sein, um die tatsächlichen Vorhaltekosten sachgerecht zu differenzieren. Stattdessen ist ein Konzept der Vorhaltefinanzierung entstanden, das – ganz im Sinne des kleinsten gemeinsamen Nenners und im Gegensatz zur Ankündigung, ökonomische Anreize zugunsten der Versorgungsqualität zu reduzieren – nahezu keine Veränderungen der Anreizsituation für die strategische Aufstellung der Krankenhäuser mit sich bringt.
Anforderungen an die Reform der Krankenhausfinanzierung
Durch die begrenzten Budgets der Bundesländer in Verbindung mit einer engen Orientierung am Casemixvolumen sowie einer regelhaften Nachkalkulation werden die bestehenden Mengenanreize letztendlich nur von der Ebene der Krankenhausstandorte auf die Bundesländer verlagert. Auf diese Weise werden insbesondere jene Bundesländer bestraft, die bereits eine sachgerechte Konzentration ihrer Leistungen angestoßen haben. Auf diese Weise verkommt die Finanzierungsreform zu einem bürokratischen Rechenwerk als Anhängsel zu einer punktuellen Angleichung der Planungssystematik in den Bundesländern.
Die Bedeutung der Vorhaltefinanzierung kann in einem Umfeld aus rückläufigen stationären Fallzahlen und weiter wachsendem Fachkräftemangel kaum hoch genug eingeschätzt werden. Eine Reform der Krankenhausfinanzierung muss in dieser Situation zwingend die Abkehr von den bisherigen Zahlungsprozessen und den bestehenden Anreizmechanismen wagen. Andernfalls bleibt nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Reform auf der Strecke.
Entsprechende konzeptionelle Vorschläge liegen auf dem Tisch und wurden öffentlich vorgestellt. Diese gilt es, sinnhaft zu verknüpfen und zu einem kompletten Reformwerk mit konsistenter Anreizwirkung für alle Beteiligten zu entwickeln. Ein solches Reformwerk braucht einen erlesenen Kreis von gestaltungswilligen und mutigen Entscheidungsträgern. Der weiße Rauch soll schließlich eine echte Erlösung bringen.