In einer gemeinsamen Erklärung warnen Unikliniken, Betriebskrankenkassen und kommunale Großkrankenhäuser vor Ausnahmetatbeständen bei der Krankenhausreform. "Die Reform muss aus Versorgungslevels, Leistungsgruppen und daran geknüpfter Vorhaltefinanzierung bestehen und darf nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände geprägt sein. Unterschiedliche Voraussetzungen für Krankenhäuser in den einzelnen Bundesländern darf es nicht geben. Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben und dürfen, wenn überhaupt, nur auf Bundesebene eng begrenzt definiert werden." Das fordern der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) und der BKK Dachverband.
Durchhalteappell an Minister Lauterbach
Deutlich wird mit dieser Position, wie sehr sich die öffentlichen Großkrankenhäuser (organisiert im VUD und der AKG) von der Meinung der übrigen Klinikverbände unterscheiden. Während aus den Reihen der Kliniken deutliche Kritik an der Verknüpfung von Leistungsgruppen und Leveln kommt, lesen sich die Statements der beiden Großklinikverbände eher wie die von Unterstützern des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). „Es macht keinen Sinn, dass jedes Krankenhaus jede Behandlung vornehmen darf, obwohl die strukturellen Voraussetzungen wie qualifiziertes Personal für eine hochwertige 24/7-Versorgung dort nicht vorhanden sind. Hierfür brauchen wir eine Vorhaltefinanzierung, die an Leistungsgruppen anknüpft. Die Leistungsgruppen selbst müssen mit Versorgungsstufen gekoppelt werden", bemerkt VUD-Chef Jens Scholz in der Mitteilung. Auch AKG-Chef Mattias Bracht wirbt für eine schnelle Einigung: „Mit einer verbindlichen Rollenverteilung entstehen neue Perspektiven für eine nachhaltige Zusammenarbeit vor Ort. Dafür wird es Kompromisse auf allen Seiten geben müssen, ohne die Wirksamkeit der Reform grundsätzlich in Frage zu stellen.“
Zwist um die Level
Die Frage, wie Leistungsgruppen und Level verknüpft und in der Krankenhausplanung verankert werden sollen, bleibt jedoch kontrovers. Die Länder, allen voran Bayern und Nordrhein-Westfalen, lehnen eine solche Verknüpfung ab. Auch die DKG warnt vor schwerwiegenden Folgen für die Versorgung, sollte es so kommen.