Das Planungstool von Gesundheitsminister Karl Lauterbach liefert aus Sicht des hessischen Gesundheitsministeriums keine belastbare Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform. Ministerin Diana Stolz (CDU) sagte gestern auf dem Hessischen Krankenhaustag, dass Sie auch deshalb der Landesregierung die Einberufung eines Vermittlungsausschusses empfehlen wird. Das Abstimmungsverhalten der hessischen Landesregierung ist aufgrund der Regierungsbeteiligung der SPD allerdings noch offen.
Ministerialdirigent Stefan Sydow unterstrich, dass das Tool keine neuen Erkenntnisse bringe. Zudem gebe es auch widersprüchliche Daten. Sydow forderte stattdessen eine fundierte Bedarfsanalyse und warnte vor „blindem Vertrauen“ in die Datengrundlagen des Bundes. Die Auswirkungsanalyse ist im Ringen um die Krankenhausreform eine der wichtigsten Forderungen der Bundesländer. Karl Lauterbach hatte das entsprechende Tool vor wenigen Tagen den Ländern zur Verfügung gestellt. Allerdings basiert es auf dem noch nicht zertifizierten Grouper, den das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) entwickelt. Dessen Chef Frank Heimig hatte in der Vergangenheit mehrmals vor zu hohen Erwartungen an die erste Version des Groupers gewarnt und dies mit den methodischen Schwierigkeiten begründet – eine Einschätzung, die zahlreiche Experten in der Klinikszene teilen.
Ministerin Stolz sprach sich für die Notwendigkeit einer Krankenhausreform aus, mahnte jedoch an, dass die Versorgung vor Ort stets sicher gewährleistet sein müsse. „Die Reform muss fachlich so ausgestaltet werden, dass die Versorgung vor Ort gesichert bleibt. Wir hätten uns eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den einstimmig abgegebenen Einwänden der Länder gewünscht. Insgesamt sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf am geplanten Bundesgesetz.“
Gaß: Grundversorger sind Verlierer der Reform
Viele Diskutanten aus Ländern und Kliniken kritisierten das vom Bundestag verabschiedete KHVVG deutlich. Nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, werden vor allem Grund- und Regelversorger große Schwierigkeiten bekommen. Sie sollten Leistungen abgeben und werden ohne weitere Ausgleiche nicht in der Lage sein, ihre Kosten zu decken – auch, weil das Vorhaltebudget nur für die verbliebenen Leistungsgruppen gezahlt wird. Damit führe Lauterbach den von seiner Regierungskommission eingeschlagenen Weg konsequent fort, der eine Umwandlung von diesen Häusern in sektorenübergreifende Versorger oder in Schwerpunktversorger vorsieht.
Kritisch bewerteten viele Teilnehmer auch die Erfolgsaussichten der Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (früher: Level Ii). Einerseits sei fraglich, ob sich diese betriebswirtschaftlich rechneten, andererseits offen, ob sie attraktiv genug für Patienten und Fachkräfte sind. Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Susanne Johna, warnte zudem vor zusätzlicher Bürokratie und negativen Folgen für die ärztliche Weiterbildung infolge der Krankenhausreform.
Das hessische Gesundheitsministerium hat eine Abfrage zum möglichen Leistungsgruppenspektrum unter den Kliniken des Landes abgeschlossen. Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat eigene Daten der Krankenhäuser gesammelt. Diese sollen nun mit denen des Ministeriums abgeglichen werden, so Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG. „Wir streben gemeinsame Wege in der Planung an, auch wenn nicht immer Win-Win-Situationen erreicht werden können“, so Gramminger.