Digitalstrategie

Interoperabilität – Verpflichtende Vorgaben oder vorgegebene Verpflichtung?

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Interoperabilität – Verpflichtende Vorgaben oder vorgegebene Verpflichtung?
Jared Sebhatu, Digital Health Transformation (DHT) © Christian Wyrwa

Trotz der verpflichtenden Voraussetzung zur Interoperabilität im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bleibt die Harmonisierung der digitalen Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern Stückwerk. Redundanzen, Medienbrüche und Doppelerfassungen reduzieren die durch die Digitalisierung versprochenen Effizienzgewinne und Mitarbeiterentlastung merklich. 

Denn im Krankenhaus steuern Krankenhausinformationssysteme (KIS) die Datenaufnahme und -weitergabe an „Fremdsysteme“. Vernetzung ist also nur möglich, wenn das KIS mitspielt. Da dieses neben seinen Standardfunktionen, wie der Dokumentation des Behandlungsverlaufs, eine umfassende Sammlung an Fachanwendungen anbietet – beispielsweise Patientenportale oder diagnostische Entscheidungsunterstützung – ist das Interesse an der Anbindung von Konkurrenzsystemen nachvollziehbarerweise gering. Zu groß ist die Furcht, die eigene Marktposition zu schwächen. Diese grundlegende Thematik ist seit Jahren bekannt. Jedoch ist wenig passiert, was zeigt, dass der Markt diese Herausforderung in naher Zukunft nicht selbst lösen kann.

Im Rahmen der aktuellen Digitalisierungsstrategie hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun „verbindliche Vorgaben“ zur Interoperabilität angekündigt. Sollte das Gesetzesvorhaben sich jedoch lediglich auf technische und semantische Standards fokussieren, wird dadurch kaum etwas gewonnen. 

Die Realisierung von verpflichtenden Standards kostet Zeit und Geld. Durch die bisherige Einstellung der KIS-Hersteller muss man leider mit einem Durchreichen der Kosten an die Kunden rechnen. Deren Budgets und Teams sind mit der Umsetzung der KHZG-Projekte über die nächsten Jahre aber voll ausgelastet. Größtenteils wird die Krankenhaus-IT also auch in Zukunft trotz der theoretisch vorteilhaften Anbindung eines Fremdsystems im Zweifelsfall weiterhin auf verfügbare Anwendungen ihres KIS zurückgreifen oder ganz auf sinnvolle, digitale Lösungen verzichten.

Um das zu verhindern, muss der Gesetzgeber auch Regeln zur Umsetzung der verpflichtenden Interoperabilitätsstandards festlegen, die eine offenere und flexiblere Infrastruktur ermöglicht. Nur so kann die Digitalisierung ihr komplettes Potenzial für die stationäre Versorgung abrufen.

Autor

 Jared Sebhatu

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