Der Verband der leitenden Krankenhausärztinnen und -Ärzte (VLK) kritisiert die Änderungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) als ungenügend. "Die entscheidenden Knackpunkte aus den Forderungen der Länder sind nicht umgesetzt. Stattdessen sind Regelungen für eine 'Zwangs- Ambulantisierung' von Millionen Ein-Tages-Fällen mit einer Finanzierung auf EBM-Niveau hinzugekommen, die mit ihren Vorgaben kontraproduktiv sind und die Gefahr von Behandlungseinschränkungen heraufbeschwören", schreibt der Verband in Bezug auf die neuen Regelungen für Hybrid-DRG, die auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert. Das werde den Kliniken Finanzmittel entziehen.
Des Weiteren bemängelte der Verband die fehlende Auswirkungsanalyse für die Reform. Der Bundesgesundheitsminister hatte sie vor Wochen angekündigt. Ursprünglich sollte eine erste Version ohne die Zahlen des Bundesleistungsgruppengroupers kommen. Nun wartet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit der Verbreitung offenbar doch, bis der Grouper da ist. Ohne die Auswirkungsanalyse könne "niemand abschätzen, ob die zu erwartenden Krankenhaus- und Abteilungsschließungen gut kompensierbar sind oder zu Engpässen in der Notfallversorgung oder Wartelisten bei elektiven Eingriffen führen", moniert der VLK.
Der VLK kritisiert auch die umstrittene Korridorlösung bei der geplanten Vorhaltepauschale. Sie liefere den "Anreiz zur Leistungsbegrenzung". Außerdem müssten die übrig gebliebenen Schwerpunktversorger gleichzeitig zusätzliche Fälle von geschlossenen Kliniken und Abteilungen übernehmen sollen.
Voraussichtlich am Freitag wird der Bundestag das Gesetz beschließen, dass dann am 22. November im Bundesrat beraten wird. Dort könnten die Bundesländer den Vermittlungsausschuss anrufen. Darauf hoffen viele Krankenhausvertreter. "Da dürfen auch die A-Länder [SPD-geführte Länder, Anm. d. R.] aus falsch verstandener Parteiräson nicht einknicken. Es geht schließlich um die Versorgungssicherheit auch in ihren Bundesländern", schreibt der VLK.