Der Bundestag soll in dieser Woche die Krankenhausreform beschließen. Zuvor will Karl Lauterbach noch ein Instrument zur Auswirkungsanalyse launchen. In der SPD rumort es derweil wegen des Transformationsfonds. Der Gesundheitsausschuss hat die Änderungsantrage für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) an die Opposition gesendet. An diesem Mittwoch berät der Ausschuss final über das Gesetz, am Donnerstag oder Freitag soll es vom Bundestag verabschiedet werden. Vor allem von den Bundesländern kommt Kritik. Sie haben am 22. November die Möglichkeit, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Die Länder sollen noch in dieser Woche das seit Langem von Karl Lauterbach angekündigte Auswirkungsanalysetool zur Verfügung bekommen. Darin enthalten sind die Zahlen des Bundesleistungsgruppengroupers.
Das Institut für das Entgelt im Krankenhauswesen (InEK) arbeitet seit Monaten an diesem Schlüsselinstrument der Krankenhausreform. Allerdings hakt die Entwicklung des Groupers, wenn man den Signalen aus dem Institut Glauben schenken darf. Auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lastet derweil der Druck, das Abschätzungstool so schnell wie möglich – am besten vor der Abstimmung in dieser Woche – zur Verfügung zu stellen. Es sei „äußerst fraglich, wie die Bundestagsabgeordneten ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, diesem Gesetz zuzustimmen, ohne die konkreten Auswirkungen zu kennen“, monierte etwa die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken.
Ärger mit der PKV
Ein weiteres brisantes Thema ist der Transformationsfonds. Auf Druck der SPD-Fraktion soll auch die Private Krankenversicherung an den Kosten des 50-Milliarden-Euro-Topfes beteiligt werden. Die Regierung hat der PKV bis September 2025 Zeit gegeben, sich zu erklären. Vergangene Woche formulierte der PKV-Verbandschef allerdings eine deutliche Absage, mit Hinweis darauf, dass nicht die Versicherer, sondern die Länder zuständig seien. "Es handelt sich um Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge, für die die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht zuständig sind“, erklärte SPD-Gesundheitspolitikern Heike Baehrens dazu. „Unter den derzeitigen Bedingungen ist das aber objektiv nicht realisierbar, weshalb wir als Koalition einen anderen Weg gewählt haben. Wenn der Fonds nun hälftig von den Ländern und den Krankenversicherungen zu tragen ist, kann sich die PKV nicht einfach aus der Verantwortung stehlen“, stellte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD klar.
Rechnungsaufschlag in der Hinterhand
Baehrens räumte ein, dass es nicht ganz einfach sei, die PKV zu zwingen. Allerdings gebe es ein bewährtes Mittel: Wenn die PKV sich nicht freiwillig beteiligt, werde es eine gesetzliche Regelung geben. "Richtig ist, dass es verfassungsrechtlich schwierig ist, die PKV-Unternehmen gesetzlich zu verpflichten. Möglich und in der Vergangenheit auch erprobt ist aber ein Rechnungszuschlag für jede privat versicherte Krankenhauspatientin und jeden Krankenhauspatienten. Wir gehen davon aus, dass die privaten Krankenversicherer ihre Kundinnen und Kunden in einem solchen Fall mit den Kosten nicht im Regen stehen lassen würden. Mit einem solchen Rechnungsaufschlag wurde auch schon die Modernisierung der Krankenhausversorgung in den neuen Ländern nach der Wende finanziert – unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung", erläuterte Baehrens. Der Vorschlag für diese Methode kam aus Bundesverband der AOK.