Klinikvertreter drängen auf eine Anpassung des Rettungsschirms – allerdings mit unterschiedlichen Stoßrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Anfang der Woche einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung des Rettungsschirms für Kliniken vorsieht und den Kreis der Häuser, die Ausgleichszahlungen erhalten können, ausweitet. Eine Verordnung ist schon allein deshalb nötig, weil der aktuelle Rettungsschirm Ende Januar ausläuft. Die Wogen in der Krankenhausszene glättet der BMG-Vorstoß allerdings nicht. „Erlösausfälle entstehen in allen Krankenhäusern, durch Personalkonzentration, Personalausfälle, Maßnahmen des Infektionsschutzes und die Zurückhaltung elektiver Patienten. Es ist deshalb dringend notwendig, dass der Rettungsschirm auch inhaltlich angepasst wird“, schreibt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) in einer Mitteilung. Zur Liste der BDPK-Forderung gehört eine Erweiterung des Empfängerkreises der Freihaltepauschalen auf alle Krankenhäuser, ein Ganzjahresausgleich 2021 sowie eine Regelungen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung der Klinikstandorte. Die Allianz der kommunalen Großkrankenhäuser, deren Häuser derzeit vom Rettungsschirm profitieren, twitterte derweil: „Vielleicht sollten wir so ehrlich sein und die Fragen der kurzfristigen Liquiditätssicherung und der langfristigen Bestandssicherung im öffentlichen Diskurs voneinander trennen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will sich dazu am kommenden Dienstag auf einer Pressekonferenz zur aktuellen Gesundheitspolitik äußern. Das BMG hat Gespräche mit Klinikvertretern für Anfang Februar angekündigt.