Krankenhauslobby

Klinikverband IVKK steht vor der Auflösung

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Klinikverband IVKK steht vor der Auflösung
Bernhard Ziegler © Klinikum Itzehoe

Derzeit führt Bernhard Ziegler (67) noch den Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) – seit mittlerweile knapp 20 Jahren. Allerdings ist der ehemalige Chef des Klinikums Itzehoe seit 2023 im Ruhestand. Einen Nachfolger für seinen Job als Verbandschef konnte er bisher nicht finden, wie er der Fachzeitschrift f&w in einem Interview verriet. „Ich glaube, das hat in erster Linie mit der Arbeitsbelastung der Kollegen zu tun. Wenn Sie Schwerpunktversorger sind, haben Sie heute keine Luft mehr, ein paar Tage im Jahr nach Berlin zu fahren oder sich mit Abgeordneten zu treffen. Seit Corona ist Lobbyarbeit als Ehrenamt nur noch schwer möglich“, sagt Ziegler. Für einen hauptamtlichen Geschäftsführer fehlt dem Verband, der rund 20 Träger und circa 60 Kliniken vertritt, das Geld. 

Drei Optionen für den IVKK

Für Ziegler gibt es drei Optionen. „Entweder ich mache länger weiter oder wir fusionieren mit einem anderen Interessenverband – oder wir lösen den Verband auf.“ Eine Fusion mit der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkliniken (AKG) wäre für ihn ebenso denkbar wie eine Kooperation mit konfessionellen und privaten Lobbyverbänden. Ziegler will in den nächsten Wochen auf die Player zugehen. 

„Die Interessen mögen unterschiedlich sein, aber wenn unser Grundkonsens so schmal bleibt wie bisher, haben es unsere Widersacher leicht", so Zieglers Appell. Außerdem äußert sich der IVKK-Chef im Interview mit der f&w zur Krankenhausreform, den Klagen konfessioneller und privater Träger gegen Kommunen sowie zu den aus seiner Sicht gefährlichen Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). 

Schlüsselerlebnis: Klage gegen Calw

Die Hälfte der 60 IVKK-Mitglieder sind Schwerpunktversorger. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Verband durch seine Unterstützung des Klinikums Calw, das sich zwischen 2010 und 2014 einer Klage des Bundesverbands der Privaten Kliniken (BDPK) ausgesetzt sah. Der BDPK warf dem Landkreis Wettbewerbsverzerrung vor, weil er das Klinikum subventioniert hatte. Die Klage zielte auf das EU-Wettbewerbsrecht und wurde nach mehrjähriger Verhandlung abgewiesen. Die EU begründete ihre Entscheidung damals damit, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte keine Angelegenheiten des EU-Binnenmarktes seien. 

Autor

 Jens Mau

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