Transparenzgesetz

Kommt jetzt die Sintflut?

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Kommt jetzt die Sintflut?
Bernadette Rümmelin © Regina Sablotny

Die Ernüchterung nach dem Vermittlungsausschuss zum Transparenzgesetz ist groß. Die SPD-geführten Länder haben dem Druck von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nachgegeben und das Transparenzgesetz zusammen mit wachsweichen Finanzierungszusagen durchgewunken. In welcher Form und mit welchem Gesetz diese versprochenen Finanzierungsanpassungen wirklich umgesetzt werden, bleibt völlig offen. Anscheinend erfolgt eine Umsetzung erst im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Dann sind diese Versprechen für die Länder und die Kliniken nicht mal mehr ein Spatz in der Hand.

Was nun im Transparenzgesetz an Liquiditätshilfen und in einer Protokollnotiz für die Landesbasisfallwerte angekündigt ist, reicht nicht aus, um die derzeitigen Verluste der Kliniken von aktuell mehr als neun Milliarden Euro aufzufangen.

Mehr noch: Das Transparenzgesetz sorgt dafür, dass in den Krankenhäusern Zusatzkosten durch mehr Bürokratie entstehen. Die Bundesregierung unterschätzt das maßlos, wenn sie den Aufwand mit 4,64 Stunden pro Jahr und die Mehrkosten mit 157,28 Euro pro Jahr taxiert. Die Implementierung der neuen Aufgaben ist hier bei Weitem nicht inbegriffen.

Freigemeinnützige und private Häuser bleiben auf der Strecke

Zudem schafft das Transparenzverzeichnis allenfalls „Scheintransparenz“, da beispielsweise Vorerkrankungen und Risikofaktoren der Patientinnen und Patienten bei der Wertung der Behandlungsqualität nicht berücksichtigt werden. Das kann manche Kliniken dazu ermuntern, zur Verbesserung der Komplikations- und Mortalitätsraten Patientinnen und Patienten mit einem „günstigen Risikoprofil“ zu bevorzugen.

Die laut Protokollnotiz geplante Anpassung der Landesbasisfallwerte ab 1. Juli 2024 oder spätestens ab 1. Januar 2025 ist allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Es handelt sich dabei um Geld, das den Kliniken bereits seit Langem zusteht. Und die Erhöhung kommt beispielsweise angesichts der ab jetzt im März vorgesehenen Tarifsteigerungen von im Schnitt zehn Prozent viel zu spät.

Mit der ausbleibenden nachhaltigen Finanzierung für die Kliniken wird auch die rechtswidrige Praxis anhalten, dass Kommunen und Länder einseitig öffentliche Krankenhäuser mit Defizitausgleichen in Millionenhöhe bezuschussen. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser müssen weiterhin allein sehen, wie sie in der Krise und bis zur Krankenhausreform den Kopf über Wasser halten.

Fairness und Transparenz in Finanzierungsfragen sehen auch in Bezug auf den Grundsatz der Trägervielfalt anders aus. Der angekündigte Transformationsfonds wird daran kaum etwas ändern. Er soll mit 50 Milliarden Euro ausgestattet sein, die zur Hälfte aus Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung und von den Ländern kommen. Sinnvoller wäre, wenn die Transformation aus Steuermitteln des Bundes finanziert würde, weil dann eine größere Solidargemeinschaft, nämlich die der Steuerzahlergemeinschaft die Last tragen würde. Schließlich werden auch PKV-Patienten, die in Deutschland rund zehn Prozent der Versicherten ausmachen, in den zugelassenen Krankenhäusern behandelt.  

Mit seinen Gesetzen stellt Minister Lauterbach jetzt die Weichen für die Entwicklung der Krankenhauslandschaft für mindestens ein Jahrzehnt. So wie er agiert, scheint sein Motto dabei zu sein „nach mir die Sintflut“. Und die kann früher kommen, als uns allen lieb ist.

Autor

 Bernadette Rümmelin

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