Notfallversorgung

Krankenhausärzte: Bundestag soll G-BA-Auftrag stoppen

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Krankenhausärzte: Bundestag soll G-BA-Auftrag stoppen
© iStock.com/Squaredpixels

Der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) präsentieren einen gemeinsamen Vorschlag für die Reform der Notfallversorgung – und fordern die Politik auf, das Ersteinschätzungsverfahren, wie es jetzt geplant ist, zu stoppen. Solange nicht geklärt ist, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden sollen, sei ein Ersteinschätzungssystem zur Patientensteuerung losgelöst von einem Gesamtkonzept nicht sinnvoll.

An den Gesetzgeber appellieren sie, den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren zu beschließen, auszusetzen. „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen das Patientenverhalten berücksichtigen und niederschwellig für alle erreichbar bleiben“, fordern Marburger Bund und DGINA. Um überbordende Bürokratie zu vermeiden, müsse man Anlaufstellen an allen Krankenhausstandorten schaffen, an denen Notfallversorgung in relevantem Umfang stattfindet. „Wie in benachbarten europäischen Ländern, sollten Notdienstpraxen zentral und nach Möglichkeit am Krankenhaus verortet sein. Das hat den Vorteil, dass alle diagnostischen Möglichkeiten eines Krankenhauses bei entsprechender Indikation auch der ambulanten Notfallversorgung zur Verfügung stehen und bei Bedarf rasch eine stationäre Aufnahme erfolgen kann“, betonen beide Verbände.

Zwingend notwendig sei ein einheitliches IT-gestütztes System, das mit den telefonischen Erstkontaktstellen (Rettungsleitstelle „112“ und ärztlicher Bereitschaftsdienst „116 117“) verknüpft ist. Die Vergütung ambulant verbleibender medizinisch komplexer Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser müsse angepasst werden, um eine kostendeckende Vergütung zu erreichen, gleichzeitig müsse der Ressourcenbedarf in der stationären Notfallversorgung besser abgebildet werden.

Nachdem das Gesundheitsministerium angekündigt hatte, dass die Regierungskommission sich noch in diesem Jahr mit der Notfallreform befassen möchte, haben sich unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft und AOK mit Wünschen und Vorstellungen positioniert. 

Autor

 Jens Mau

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