Referentenentwurf

Krankenhausgesetz: Beratungsbedarf bleibt

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Krankenhausgesetz: Beratungsbedarf bleibt
Christoph Radbruch © DEKV/Tobias Koch

In einer kleinen Diskussionsrunde auf der "Pioneer One", dem Berliner Medienschiff, zum Thema Transformation der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar, die Notwendigkeit des Krankenhausversorgungsgesetzes. Er betonte, dass das deutsche Krankenhaussystem im Vergleich zu anderen Ländern teurer sei, ohne bessere Ergebnisse zu erzielen. Obwohl er kein Freund des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach sei, erkenne er dessen Bemühungen an, die ineffizienten Strukturen der deutschen Krankenhauslandschaft zu reformieren. Eine Zentralisierung der kleineren Häuser würde helfen, die finanziellen Ressourcen zu decken. Damit formulierte er den Konsens innerhalb der Ampel-Koalition und machte deutlich, dass diese Reform durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) umgesetzt werden soll.

Große Änderungen am aktuellen Referentenentwurf sind nicht mehr vorgesehen. Obwohl es Anhörungen gab, bevor der endgültige Referentenentwurf letzte Woche veröffentlicht wurde, dienten diese eher der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgesundheitsministeriums als einem echten Fachdialog. Dies zeigt sich auch darin, dass für das Gespräch, an dem der Spitzenverband der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, der Pflegerat und mehrere weitere Gruppen teilnahmen, nur 90 Minuten vorgesehen waren. Durch die gezielte Einladung von Unterstützern des Gesetzesentwurfs, wie Universitätskliniken und kommunalen Großkrankenhäusern zu dieser Runde, wollte das Ministerium sicherstellen, dass der Presse gegenüber positive Stimmen zitiert werden konnten. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, kritisierte jedoch die Darstellung des Gesundheitsministers, dass die kommunalen Spitzenverbände keine Bedenken geäußert hätten und sprach von einer Vereinnahmung.

Diskussion aus Sicht der Ampelkoalition abgeschlossen

Es ist daher nicht verwunderlich, dass direkt nach diesen Gesprächen der seit Mitte März bekannte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus unverändert den Verbänden zur offiziellen Stellungnahme vorgelegt wurde. Der weitere straffe Zeitrahmen, der eine erste Beschlussfassung im Bundestag in den verbleibenden fünf Sitzungswochen vor der Sommerpause vorsieht, macht deutlich, dass aus Sicht der Ampelkoalition die Diskussion zum Gesetz eigentlich abgeschlossen ist und es in den weiteren Beratungen nur noch um kleinere Details gehen soll.

Eine gründliche Beratung des vorgelegten Gesetzes ist aber nötig, denn bei den vielen Regelungen ist es fraglich, ob sie das angestrebte Ziel wirklich erreichen. Auch ist noch in vielen Punkten unklar, welche großen Umbrüche in der Krankenhauslandschaft durch die einzelnen Regelungen hervorgerufen werden. Die zahlreichen neuen Vorgaben des Bundes, die die Krankenhäuser zukünftig erfüllen müssen, um eine Patientenversorgung anbieten zu können, müssen in ihren Auswirkungen deshalb genau geprüft werden. Dies ist nicht nur wichtig, um die Sicherstellung der Patientenversorgung zu gewährleisten. Auch die Krankenhausträger brauchen eine langfristige, prospektive Auswirkungsanalyse, um in der Lage zu sein, die für die Transformation nötigen unternehmerischen Risiken eingehen zu können.

Autor

 Christoph Radbruch

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