Krankenhausreform

Kritik am Transparenzgesetz reißt nicht ab

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Kritik am Transparenzgesetz reißt nicht ab
© FangXiaNuo

Krankenhäuser sollen ab April 2024 über ein „Transparenzverzeichnis“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Informationen über Leistungen, Angebote und Qualität öffentlich machen. Das geht aus einer sogenannten "Formulierungshilfe" der Bundesregierung eines „Krankenhaustransparenzgesetzes“ hervor, die in der vergangenen Woche öffentlich wurde. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) ist das Gesetz eine "Mogelpackung"; Sana-Chef Thomas Lemke warnt vor einer Gefährdung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung in ländlichen Regionen. Einige Reaktionen:

DEKV: Transparenzportal ist überflüssig

Die Diakonie Deutschland und der DEKV unterstützen alle Schritte, die Patientinnen und Patienten helfen, transparente Informationen über die Behandlungsqualität der Krankenhäuser zu erhalten. Der vorliegende Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz könne dieses Ziel aber nicht erfüllen. Die Zuordnung eines Hauses zu Leveln oder Versorgungsstufen sage nichts über die Versorgungsqualität oder Spezialisierung eines Krankenhauses aus. Auch ist die Darstellung der Ergebnisqualität ohne eine patient:innenbezogene Risikoadjustierung nicht möglich „Das Transparenzportal ist überflüssig. Wir setzen uns dafür ein, den bereits etablierten Qualitätsbericht so weiterzuentwickeln, dass er für Patientinnen und Patienten verständlicher wird“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

VLK: Einteilung in Level entsprechen nicht dem Anspruch an Qualitätsdaten

Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Transparenzgesetz bewertet Michael A. Weber, Präsident des Verbands leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V. (VLK) kritisch. Für den Patienten gehe es in erster Linie um die Ergebnisqualität und hierfür gebe es nur in Teilbereichen Daten. Die vorgeschlagene Einteilung in Level entspreche diesem Anspruch an Qualitätsdaten nicht. „Die nachgewiesene Ergebnisqualität muss die entscheidende Messgröße sein“, so Weber. Damit mit den bestehenden Methoden aussagekräftige Daten herausgearbeitet werden können, sei eine Risikoadjustierung, ein strukturierter Dialog mit den Beteiligten und bei Auffälligkeiten auch ein Peer Review Voraussetzung. Erst dann könne über mögliche Maßnahmen, die bis hin zu Klinikschließungen führen können, gesprochen werden.

DKG: Trojanisches Pferd der Krankenhausreform

"Das ist das Trojanische Pferd der Krankenhausreform und die Zentralisierung der Krankenhausplanung durch die Hintertür", sagt DKG-Chef Gerald Gaß. Die Länder könnten im Rahmen ihrer Planungskompetenz Leistungsgruppen zuordnen, wie sie möchten. Am Ende entscheide der Bund mit seinem Transparenzgesetz darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger dieses Haus als Basisversorger (Level 1) oder als komplexer Leistungserbringer (Level 3) wahrnehmen werden. "Ohne jedes Mitwirkungsrecht der Länder wird damit die Krankenhausstruktur in den einzelnen Bundesländern nach den von Karl Lauterbach alleine erdachten Leveldefinitionen einsortiert." Die Leveleinteilung sei ein massiver Eingriff in die Planungskompetenz der Länder und führe dazu, dass Patientinnen und Patienten nicht informiert, sondern in die Irre geführt werden.

BDPK: Level und Leistungsgruppen sagen nichts über Qualität aus

Größter Kritikpunkt des BDPK am Gesetzentwurf ist, dass die Einführung von Level und die dafür notwendige Unterteilung in Leistungsgruppen sowie die Aufzählung von Fall- und Personenzahlen nahezu nichts über die Qualität des Krankenhauses aussagen. Die damit getroffene Aussage, je größer ein Krankenhaus, desto besser die Qualität, sei schlichtweg falsch und führe dazu, Patientinnen und Patienten zu verunsichern. Nur mit Strukturdaten könne keine Qualität gemessen werden. Patientinnen und Patienten würden so in die größten Krankenhäuser in der Region geleitet. Die Folge werde sein, dass kleine Krankenhäuser, die gute Qualität erbringen, nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. 

Zu den aktuellen Plänen der Krankenhausreform hat der BDPK unter www.krankenhausretten.de eine Aufklärungskampagne gestartet. Um konstruktiv auf die Reformpläne einzuwirken, hat der BDPK konkrete Forderungen und Vorschläge erarbeitet und in einem Papier mit dem Titel „Punkt für Punkt“ zusammengefasst. 

Sana-Chef Thomas Lemke: Portal benachteiligt Standorte

Mit dem Gesetz "gefährdet die Politik die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung von Millionen Menschen in ländlichen Regionen“, warnt Sana-CEO Thomas Lemke auf LinkedIn. „Die Logik des angedachten Portals suggeriert nämlich, dass Maximalversorger für Patientinnen und Patienten pauschal am attraktivsten sind." Das sei irreführend und benachteiligt Standorte, die zwar nur wenige Leistungsgruppen anböten und deshalb als Basisversorger eingruppiert werden, in bestimmten Bereichen aber besonders qualifiziert seien und Exzellenzleistungen erbrächten.

Carola Reimann: Gesetz eignet sich für Qualitäts-Monitoring der Effekte der Krankenhausreform

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, begrüßt die Pläne des BMG für ein Transparenzverzeichnis: Es könne die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung entscheidend weiterentwickeln, so Reimann, und es eigne sich für ein Qualitäts-Monitoring der Effekte der Krankenhausreform. "Ergänzend sollte das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen damit beauftragt werden, qualitativ hochwertige Zertifikate von Klinikstandorten im Transparenzverzeichnis auszuweisen", fügte sie hinzu. 

Holetschek: Bürokratie nimmt zu

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat das geplante Transparenzregister als untauglich kritisiert. „Es ist zwar wichtig, die Qualität der Patientenversorgung transparent zu machen und weiter zu verbessern. Aber das Lauterbach-Konzept hat mehrere eklatante Schwachstellen", sagte er. Das Gesetz schaffe "einen massiven und vor allem nicht absehbaren zusätzlichen bürokratischen Aufwand" und reihe lediglich Daten aneinander, "die aber keine Klarheit über die Qualität der in der jeweiligen Klinik erbrachten Leistungen verschaffen". Eine schlichte Auflistung von Leistungsgruppen, Fallzahlen und der Personalzahlen von Pflegekräften und Ärzten sage als solche noch lange nichts aus über die Qualität der erbrachten Leistungen.

Mit dem Transparenzgesetz will das Bundesministerium für Gesundheit künftig für Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über Leistungen, Angebote und Qualität der 1.900 Kliniken in Deutschland veröffentlichen. Zu diesem Zweck sollen die Krankenhäuser auf Basis der durch die Länder zugeordneten Leistungsgruppen auch in vom Bund definierte Versorgungsstufen (Level) eingeteilt werden. Beide Zuteilungen sollen für die einzelnen Standorte transparent dargelegt werden.

"So erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen zu informieren und werden in die Lage versetzt, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung treffen zu können", heißt es in dem Entwurf einer Formulierungshilfe

Das Transparenzverzeichnis soll ab 1. April 2024 online gehen und stetig aktualisiert werden. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll die Aufbereitung, Zusammenführung und Auswertung der Daten übernehmen.

Autor

 Christina Spies

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