In den Gesprächen zum Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) haben das Land Hessen, die Rhön-Klinikum AG und das UKGM eine Einigung erzielt. Damit sei ein neues Zukunftspapier zur weiteren Zusammenarbeit und zur Absicherung der Investitionsbedarfe des UKGM für die nächsten zehn Jahre möglich, teilt Rhön mit.
Die UKGM-Mehrheitseignerin Rhön Klinikum AG, die zu Asklepios gehört, hatte eine Zukunftsvereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen dem Land Hessen und dem UKGM gekündigt. Eine automatische Verlängerung hätte "wesentliche Nachteile für das UKGM bedeutet", gab Rhön damals als Begründung an. Das Land und Rhön verhandeln seit Monaten; es geht um Fördermittel des Landes für Investitionen sowie betriebsbedingte Kündigungen, auf die Rhön verzichten soll.
Bis Ende Januar soll nun eine vertragliche Vereinbarung stehen, teilen die Parteien mit - Wissenschaftsministerin Angela Dorn, Finanzminister Michael Boddenberg sowie die Verhandlungspartner aufseiten UKGM und Rhön-Klinikum AG. Um keine Lücke entstehen zu lassen, wollen die Parteien die bestehenden Vereinbarungen bis Ende Februar verlängern.
Mehr als 800 Millionen Euro für Investitionen
In den nächsten zehn Jahren wollen Land und UKGM mindestens 800 Millionen Euro an den Standorten Gießen und Marburg investieren. Das einmalige Sonderkündigungsrecht nach fünf Jahren für UKGM und Rhön-Klinikum AG bleibe bestehen.
Das UKGM verpflichte sich weiterhin, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf die Ausgliederung von Betriebsteilen zu garantieren. Darüber hinaus soll es klare Regelungen über den Ablauf von Berufungsverfahren und die Ausstattung von Neuberufungen geben.
Landesförderung von 48 Millionen Euro
Land und UKGM wollen gemeinsam ein Investitionsvolumen für bauliche Maßnahmen und Medizingerätetechnik am UKGM stemmen. Das Land stellt UKGM hierfür jährliche Investitionsmittel zur Verfügung. Ab 2023 erhält das UKGM eine Landesförderung in Höhe von 48,15 Millionen Euro. Dieser Betrag soll in festgelegten Raten über zehn Jahre hinweg jährlich gesteigert werden. Sollte eine weit überschießende Inflationsentwicklung während der Laufzeit des Vertrags eintreten, haben die Parteien dafür mit entsprechenden Anpassungsklauseln Vorsorge getroffen.
Das UKGM wird Mittel bereitstellen, die sich im selben Maß wie die Landeszuwendungen steigern, ab 2023 mit 23,5 Millionen Euro an Investitionsmitteln sowie 5,35 Millionen Euro für ein Joint Venture an den beiden Universitätsklinika für Forschungsprojekte. Sollten die erwirtschafteten Eigenmittel des UKGM nicht für die vereinbarten Summen ausreichen, wird Rhön dem Universitätsklinikum diese als Eigenmittel bereitstellen.
Fortführung der Change-of-Control-Klausel
Die Übereinkunft soll zudem eine Fortführung der sogenannten Change-of-Control-Klausel enthalten, die dem Land für den Fall eines Kontroll-Wechsels in der Eigentümerstruktur die Möglichkeit geben soll, das UGKM zurück in Landeseigentum zu überführen; diese Klausel soll auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch die UKGM bis 2032 gelten. Wie schon bisher soll außerdem das Thesaurierungsgebot weiterhin Gültigkeit besitzen, das heißt, erwirtschaftete Gewinne verbleiben im UKGM.