Die Gesundheitsminister der Länder haben am gestrigen Dienstag eine E-Mail von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erhalten. Anlass seines Schreibens war, „dass wir als Länder uns sehr sorgfältig überlegen müssen, wie wir uns zu dem Gesetz positionieren“. Gemeint ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Laumann begann mit dem Positiven: Er begrüßte, dass die Länder zukünftig über die Zuteilung der Leistungsgruppen und medizinische Leistungen selbst entscheiden können. „Damit bekommen die Länder sogar eine viel größere Verantwortung übertragen als es bisher der Fall ist.“ Danach endete allerdings die wohlwollende Bewertung.
Auswirkung unbekannt
Das Fehlen einer Auswirkungsanalyse sei unverantwortlich, schrieb Laumann in dem sechsseitigen PDF. „Verantwortungslos gegenüber den Krankenhäusern, gegenüber den Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die diese Reform finanzieren sollen.“ Zwar hätten die jüngsten Änderungsanträge das Gesetz verbessert, doch die Folgen des neuen Finanzierungssystems blieben „vollkommen unklar“. Ob kleine, ländliche Krankenhäuser wirklich von der Reform profitieren werden, stehe in den Sternen.
G-BA kann sich über Machtzuwachs freuen
Als größtes Problem sieht Laumann den Eingriff in die Planungshoheit. Diese Gefahr hätten die Änderungsanträge eher noch befördert. „So werden die Länder bei der Ausweisung von Zentren für die Behandlung von komplexen Erkrankungen zu einem ausführenden Organ der Selbstverwaltung degradiert. Daneben stärkt der Bund weiter den G-BA“, monierte Laumann. Selbst der Bund habe nur eine Rechtsaufsicht und hinterfrage die Vorgaben somit nicht fachlich. Daneben seien wesentliche Inhalte nicht mal im Gesetz geklärt, sondern würden in Rechtsverordnungen und späteren Entwicklungen des Instistuts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nachgelagert.
Laumann: KHVVG muss in den Vermittlungsausschuss
Auch dass eine Überbrückungsfinanzierung ausbleibt, kritisierte der NRW-Gesundheitsminister deutlich. Darüber hinaus würde die Veränderung am Landesbasisfallwert zur Erstattung der Kosten- und Tarifsteigerungen „auf die Selbstverwaltungsebene verlagert“. Sein Fazit: „Vor dem Hintergrund der dargestellten Situation werde ich dem Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen vorschlagen, über ein Vermittlungsverfahren zu versuchen, das Gesetz im Sinne der Versorgungssicherheit zu verbessern.“
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat dem KHVVG am heutigen Mittwoch zugestimmt, am morgigen Donnerstagmittag (Debattenbeginn 11:40 Uhr) soll es vom Parlament verabschiedet werden und könnte am 22. November im Bundesrat behandelt werden.