Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Lauterbach legt Pflegegesetz vor

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Lauterbach legt Pflegegesetz vor

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Pläne für die Einführung der PPR 2.0 konkretisiert und den Referentenentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus vorgelegt. Laut Entwurf sollen per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung in Krankenhäusern erfolgen. Damit wird die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutschem Pflegerat und Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0 als Interimsinstrument eingeführt. Allerdings sind zuletzt auch in der Klinikszene kritische Stimmen laut geworden. So hatte sich Kai Hankeln, CEO von Asklepios, mit klaren Worten gegen das Bemessungsinstrument ausgesprochen. 

Bis spätestens 30. November 2023 soll die Rechtsverordnung vorliegen, damit die darin festgelegten Vorgaben – wie schon in den Eckpunkten Anfang Juli formuliert – zum 1. Januar 2024 von den Krankenhäusern umgesetzt werden können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

"Die Festlegung der Erfüllungsgrade soll sich an realisierbaren Werten orientieren und die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte berücksichtigen." Zur Vorbereitung der Rechtsverordnung will das BMG bis 31. Januar 2023 eine "fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige" mit einer mind. 3-monatigen Erprobung der Grundlagen der in der Verordnung festzulegenden Vorgaben beauftragen. 

Die oder der Auftragnehmende soll dem Ministerium bis spätestens 31. August 2023 einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der Erprobungsphase vorlegen. In der Verordnung soll auch geregelt werden, welche Qualifikation das Pflegepersonal zur Erfüllung der Sollbesetzung haben muss. Das System soll für die Pflege von Erwachsenen und Kindern gelten, allerdings nicht auf Intensivstationen.

In einer ersten Reaktion sprach die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, von "gravierenden Webfehlern" des Referentenentwurfs. PPR 2.0 sei bisher als Übergangslösung gedacht gewesen, solle aber nun unbefristet aufgebaut werden. Statt sich auf ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Instrument zu konzentrieren, würden nun unnötige Parallelstrukturen geschaffen. "Das bindet Ressourcen, kostet Geld und trägt nicht dazu bei, die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern." Reimann warnt zudem vor Mehrausgaben "in unkalkulierbarer Höhe". Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Finanzlage der GKV lehne man diesen Ansatz entschieden ab.

In den Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes hat das BMG zudem auch andere, fachfremde Themen gepackt. So sollen etwa die festgefahrenen Budgetverhandlungen im Krankenhaus vereinfacht und beschleunigt werden

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