Friständerung

Lauterbach macht Druck beim Pflegebudget

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Lauterbach macht Druck beim Pflegebudget
Karl Lauterbach © BMG/Thomas Ecke

Mit dem Pflegebonusgesetz hat der Bundestag gestern auch eine Friständerung verabschiedet, die Kliniken beim Pflegebudget unter Druck setzt. Im Gesetz heißt es: „Der Stichtag für die Vorlage der Bestätigungen des Jahresabschlussprüfers zum Pflegebudget wird auf den 1. Juni vorgezogen, für ausstehende Datenübermittlungen für die Jahre 2020 und 2021 auf den 31. Juli 2022. Es wird vorgesehen, dass eine Vorlage auch unabhängig vom Vorhandensein eines zwischen Krankenhaus und Kostenträgern vereinbarten Pflegebudgets für das Vorjahr zu erfolgen hat.“ Kliniken sollen also auch dann einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, wenn noch kein Abschluss da ist. Die Prüfer müssen dann bei laufenden Verhandlungen den geeinten Stand der Verhandlungen dokumentieren. Wenn es noch gar keine Gespräche gab, muss die Klinik die Zahlen schätzen. In beiden Fällen muss die Klinik nach Abschluss das Endergebnis nachliefern.

Strafzahlungen bis 400.000 Euro möglich

Bisher hatte der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Testate für 2020 zweimal verlängert. Nun setzt er die Krankenhäuser gehörig unter Druck. „Eine solche Fristsetzung ist völlig unrealistisch und schlicht nicht umsetzbar. Weder haben die Krankenhäuser das Personal, um diese zusätzliche Testierung in so kurzer Frist umsetzen zu können, noch haben Wirtschaftsprüfer die notwendigen Kapazitäten", schreibt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). "Krankenhäuser, die aufgrund vielfacher Blockadehaltungen der Krankenkassen noch keine Budgetvereinbarungen abschließen konnten, werden durch die neue Verpflichtung, in kürzester Zeit ein Testat des Wirtschaftsprüfers einzuholen, zusätzlich bestraft", heißt es weiter. Krankenhäuser, die ihre Testate nicht fristgerecht abliefern müssen mit Strafzahlungen zwischen 20.000 Euro (Minimum) und 400.000 Euro rechnen.

InEK will die Zahlen für Veröffentlichung

Hintergrund für die Frist dürfte die Transparenzregelung für das Pflegebudget sein. Die Kliniken müssen die Wirtschaftstestate beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) abliefern. Das InEK hat den Auftrag, die testierten Zahlen zur Pflege, dem Pflegebudget und den Pflegekräften zu Analysezwecken öffentlich zu machen. Den Lieferauftrag hat der Gesetzgeber folgendermaßen festgelegt: „Dem InEK sind zum einen die Angaben zu den Ist-Daten des abgelaufenen Jahres, den Ist-Daten des laufenden Jahres und den Forderungsdaten für den Vereinbarungszeitraum sowie die Angaben zum vereinbarten Pflegebudget einschließlich der jahresdurchschnittlichen Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte, gegliedert nach Berufsbezeichnungen zu übermitteln. Des Weiteren sind die Höhe des Pflegebudgets sowie die wesentlichen Rechengrößen zur Herleitung der vereinbarten, im Pflegebudget zu berücksichtigenden Kosten von den Krankenkassen unverzüglich nach Vereinbarung eines Pflegebudgets an das InEK zu übermitteln.“

Lauterbachs Versprechen: Pflegebudget vereinfachen

Unabhängig von der Frist für die Testate hatte Minister Karl Lauterbach in den vergangenen Wochen mehrfach angekündigt, die Verhandlungen um das Pflegebudget vereinfachen zu wolle. Kurzfristiges Ziel dürfte es sein, bei den pflegentlastenden Maßnahmen und im Umgang mit nicht examinierten Pflegekräften (sonstige Berufe) pauschalere Regeln festzuschreiben. Über das Pflegebudget werden jährlich geschätzt 18 bis 20 Milliarden Euro an die Kliniken ausgeschüttet.

Autor

 Jens Mau

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