Prozedere im Vermittlungsausschuss

Lauterbach sitzt am längeren Hebel, es sei denn …

  • Krankenhausreform
Lauterbach sitzt am längeren Hebel, es sei denn …
© Bundesrat | Frank Bräuer

Der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichtige Krankenhaustransparenzgesetz Ende 2023 in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort sollen sich Bund und Länder einigen – müssen sie aber nicht. In der Öffentlichkeit gibt sich Bundesminister Karl Lauterbach optimistisch, dass das Krankenhaustransparenzgesetz kommt. Auch seine Kompromissbereitschaft hält sich bisher in Grenzen. Doch welche Optionen gibt es? 

Im Vermittlungsausschuss sitzen 32 Vertreter. 16 Vertreter der jeweiligen Bundesländer und 16 Vertreter des Bundestages proportional zur Fraktionsstärke der Parteien im Bundestag. Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Am 21. Februar steht das Gesetz zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses.

Das Gremium hat drei Optionen: 

  1. Es bestätigt den vorliegenden Gesetzentwurf. In diesem Fall muss der Bundesrat diesem Vermittlungsergebnis in einer Sitzung (zum Beispiel am 22. März) zustimmen. 
  2. Es beschließt Änderungen des Gesetzes. Denen müssen Bundesrat und Bundestag separat zustimmen. 
  3. Das Gremium einigt sich nicht. Dieser Dissens muss festgestellt werden, was frühestens nach drei Vermittlungsausschusssitzungen möglich ist. Daraufhin kann der Bundesrat das Gesetz ablehnen. Tut er das mit einfacher Mehrheit, so kann der Bundestag diese Entscheidung mit einfacher Mehrheit zurückweisen und das Gesetz so durchsetzen. Lehnt der Bundesrat das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit ab, muss der Bundestag diese Entscheidung mit Zweidrittelmehrheit zurückweisen.

Lauterbach hat angedeutet, er habe durch die neu formierte Regierung in Hessen eine stabile 50-Prozent Mehrheit im Vermittlungsausschuss. Kann er die Reihen jedoch nicht schließen, verzögert sich das Gesetz durch weitere Sitzungen des Gremiums. Allein das dritte Szenario inklusive einer Ablehnung des Gesetzes durch Zweidrittelmehrheit des Bundesrats wäre eine Gefahr für das Gesetz. Dafür müssten allerdings mehrere SPD-Bundesländer das Gesetz zurückweisen. Eine Enthaltung würde nicht reichen. Solch ein Szenario wäre für den Minister der Supergau, doch es ist eher eine theoretische Option. Bei vielen Ländern scheint der Widerstand zudem schwächer zu werden – nicht zuletzt, weil sie Geld für Ihre Kliniken brauchen. Einiges dürfte von einem vertretbaren Kompromiss bei der Erhöhung des Landesbasisfallwerts abhängen. 
 


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Autor

 Jens Mau

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