Weniger Inhalt bei gleicher Verpackungsgröße und gleichem Preis brachte "Rama" die Bewertung "Mogelpackung des Jahres 2022" ein. Nun besteht die Gefahr, dass auch die in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für Reformen im Krankenhausbereich geplante Umwandlung von Krankenhäusern zu ambulant-stationären Zentren, die Level-1i-Krankenhäuser, eine Mogelpackung wird.
Level-1i-Krankenhäuser: Versorgungsauftrag ist unklar
Noch ist nicht eindeutig beschrieben, welchen Versorgungsauftrag Level-1i-Krankenhäuser haben und wie sie in die Versorgungsketten eingebettet werden. Festgehalten ist nur, dass sie wohnortnah stationäre Leistungen der Grundversorgung mit ambulanten fachärztlichen und medizinisch-pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Der stationäre Leistungsumfang soll bestimmt werden, indem ein Katalog von Leistungen definiert wird, die nicht von Level-1i-Krankenhäusern erbracht werden dürfen. Diese indirekte Beschreibung des Leistungsrahmens erweckt den Eindruck, Level-1i-Krankenhäuser seien die Resterampe der stationären Versorgung.
Die Vorgabe, dass fast nur bestehende Krankenhäuser in Häuser des Levels 1i umgewandelt werden sollen, legt nahe, dass es darum geht, lokale Bürgerproteste bei der Schließung von Krankenhäusern zu verhindern. Die Tatsache, dass Krankenhäuser höherer Level keine ambulant-stationären Zentren gründen dürfen, verstärkt diesen Eindruck. Wenn die sogenannten Level-1i-Krankenhäuser keine Mogelpackung sein sollen, muss das Konzept für diese Einrichtungen transparent und konkret beschrieben werden.
Ambulante Leistungen könnten fehlende soziale Unterstützung ausgleichen
Im ländlichen Bereich muss den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden, dass innovative, stärker dem ambulanten Sektor zuzuordnende Einrichtungen die Grund- und Notfallversorgung ebenso kompetent erbringen wie Krankenhäuser. Im städtischen Raum sind ambulant-stationäre Zentren nicht nur in sozial benachteiligten Gebieten mit hoher Krankheitslast zu gründen, sondern auch in Vierteln mit einem hohen Anteil älterer Menschen, die im häuslichen Umfeld leben. Ambulante Leistungen könnten die fehlende soziale Unterstützung ausgleichen und die Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten erbringen. Dabei sollten die Zentren auch die für diese vulnerable Patient:innengruppe wichtigen Koordination und Vernetzung von Gesundheitsleistungen sowie das Case Management übernehmen. Um dies ohne Qualitätsverlust zu gewährleisten, müssen entsprechende Kapazitäten aufgebaut werden.
Leistungen der Level-1i-Krankenhäuser müssen klar definiert sein
Für die rechtliche Implementierung von stationär-ambulanten Zentren gilt das Prinzip „Die Form folgt der Funktion“. Die zu erbringenden Leistungen müssen klar definiert sein, bevor über die bestmögliche und zweckmäßigste Form entschieden wird. Steht das medizinisch-pflegerische Konzept, können daraus die notwendigen rechtlichen Regelungen und das passende Finanzierungsmodell abgeleitet werden. Zielführend scheint dabei der Vorschlag der Bertelsmann Stiftung für eine Vorhaltefinanzierung zu sein. Auf Grundlage der bundesweiten und der jeweiligen landespezifischen Regelungen wird das Budget zu 75 Prozent als Grundpauschale finanziert. Hinzu kommen aufwandbezogene Tagespauschalen und die Vergütung der ärztlichen Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
So wird aus der Mogelpackung eine Win-win-Situation für Krankenhäuser, den ambulanten Sektor und die Patient:innen.