Bund-Länder-Treffen

Rechtsverordnung für die Krankenhausreform wird vorgezogen

  • Krankenhausreform
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (l.), Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie die gesundheitspolitischen Sprecher Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP) nach dem Bund-Ländertreffen zur Krankenhausreform.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (v.l.), Gesundheitsminister Karl Lauterbach sowie die gesundheitspolitischen Sprecher Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP) nach dem Bund-Ländertreffen zur Krankenhausreform. © picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich am Mittwoch mit den Gesundheitsministern der Länder über die Krankenhausform beraten. Erwartungsgemäß gab es keine Einigung zu dem Gesetz. Auch von einer Annäherung war wenig zu spüren. Denn während Minister Lauterbach mit Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) vor die Presse trat, drohten die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg indirekt mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig hatten die vier zum zweiten Mal ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reform ohne Zustimmung der Länder verfassungswidrig sein könnte.

Das Gesetz will der Minister als nicht zustimmungspflichtig ins Parlament einbringen, dennoch ist er zumindest teilweise auf die Länder angewiesen. „Bund und Länder haben sich die Karten gelesen, wie man so schön sagt“, erklärte Lauterbach nach dem Treffen. Die Länder hätten mehr Entbürokratisierung und mehr sektorenübergreifende Versorgungsmodelle gefordert, und darauf wolle er eingehen. Dissens gebe es bei den Ausnahmeregelungen. „Da ist der Bund sehr streng“, erklärte Lauterbach. Schlotzhauer wiederum pochte darauf, dass die Länder „mehr Beweglichkeit bei den Ausnahmeregelungen“ brauchen. Die Gesundheitssenatorin erklärte, die Reform habe den Praxistest bisher noch nicht bestanden. 

Bundeskabinett soll Entwurf am 8. Mai beschließen

Der neue Zeitplan für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht laut Lauterbach nun folgendermaßen aus: Die Länder geben bis 30. April eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme ab. Am 8. Mai soll das Bundeskabinett den Entwurf beschließen und die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Die Rechtsverordnung, in der Bund und Länder die Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen festzurren, wird vorgezogen, damit die Krankenhausplaner der Länder schneller wissen, woran sie sind. Ursprünglich war die Verordnung für März 2025 geplant, nun soll sie bestenfalls parallel zur Reform kommen. In dieser Regelung liegt besonders viel Zunder, da sie maßgeblich über Konturen und die Konsequenzen der Reform entscheidet – und weil Bund und Länder hier Konsens herbeiführen müssen. Das ist angesichts der verhärteten Fronten ein echter Knackpunkt. Das Gutachten der vier Bundesländer ist nur ein Indiz dafür, wie sehr es zwischen den Ebenen knirscht. 

Das von Lauterbach angekündigte Tool zur Folgenabschätzung soll in den nächsten Monaten (nicht erst im Herbst) für die Länder verfügbar sein, versprach der Minister. Zuerst werde man nur die regionale Verteilung der Patientenfälle pro Klinik sehen, später wenn das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Leistungsgruppen-Grouper erstellt hat, ließen sich auch finanzielle Auswirkungen absehen. Eine Rohfassung des InEK-Groupers soll im September da sein. 

Schlotzhauer betonte, dass die Länder diese Abschätzung so schnell wie möglich bräuchten. „Wir in Hamburg starten jetzt die Krankenhausplanung und wollen 2026 das Leistungsgruppensystem einführen und die Leistungsgruppen Anfang 2027 zuweisen.“ Deshalb sei eine Folgenabschätzung und ein Bund-Länder-Konsens bei den Qualitätskriterien (Rechtsverordnung) so dringend.

Lauterbach über die Reform: "Too big to fail"

Angesichts der Unklarheit über die Finanzierungsauswirkung – das InEK muss bis September den Leistungsgruppen die rund 1.400 DRGs zuweisen und nebenbei noch fünf weitere Leistungsgruppen zusätzlich zu den 60 aus NRW definieren – fordert vor allem das Krankenhauslager, die Vorhaltepauschalen später einzuführen. Für Karl Lauterbach ist das aber offenbar keine Option. Er glaube auch nicht mehr an ein Scheitern, unterstrich der Minister, allein schon, weil sich viele Kliniken bereits jetzt an der Leistungsgruppensystematik orientieren würden. Die Reform sei alternativlos und mittlerweile „too big to fail“. 

Eine vorzeitige Erhöhung der Landesbasisfallwerte für das Jahr 2024 schloss der Minister erneut aus.

Autor

 Jens Mau

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