Transparenzgesetz

Schnelle Einigung gescheitert

  • Krankenhausreform
Schnelle Einigung gescheitert
© Gettyimages.com/z_wei

Der Bundesrat hat das umstrittene Krankenhaustransparenzgesetz in den Vermittlungsausschuss geschickt. Der Ausschuss von Bund und Ländern kann das Gesetz vor allem verzögern. Ein möglicher Termin für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses wäre der 13. oder 14. Dezember gewesen. Bund und Länder konnten sich in den vergangenen Tagen jedoch nicht auf eine Kompromisslinie verständigen. Da die offizielle Einladungsfrist zwischenzeitlich verstrichen ist, steht nun fest, dass der Vermittlungsausschuss nicht mehr im Vorfeld der Sitzungen des Bundestages und des Bundesrates am 15. Dezember tagen wird. Ob der Vermittlungsausschuss erst kurz vor der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates am 2. Januar oder schon früher, zum Beispiel in einer Sondersitzung des Bundesrates zum Bundeshaushalt 2024, tagen wird, ist aktuell nicht absehbar.

Nicht nur die unionsgeführten Bundesländer fordern eine Nachbesserung des Gesetzes, wie die Anrufung des Vermittlungsausschusses zeigt, auch die von Ampelparteien geführten Länder sind unzufrieden. Einerseits geht es um den Unmut über die Level­-Zuteilung, andererseits um konkrete Liquiditätshilfen. Bereits vor dem Gesetzesbeschluss des Bundestages hatte Karl Lauterbach den Ländern zugestanden, die Landesbasisfallwerte (LBF) früher als geplant anzupassen. Die LBF entscheiden mit darüber, wie hoch einzelne Fallpauschalen ausfallen. Ab wann und wie hoch der Wert angehoben wird, darüber herrscht Uneinigkeit. Die Länder fordern für 2022 und 2023 eine rückwirkende Erhöhung des LBF um vier Prozent. 

Autor

 Jens Mau

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