Der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) nimmt in seiner gestrigen Pressemitteilung Stellung zum Streit um das Krankenhaustransparenzgesetz und spricht sich für eine Überarbeitung aus. Die Argumentation des Bundesgesundheitsministers, die Verzögerung des Transparenzgesetzes fördere ein Krankenhaussterben, sei irreführend, so der VLK. Es gebe "gute Gründe", warum Verbände und Länder das Gesetz in seiner jetzigen Form ablehnten.
"Das Gesetz enthält einen zielgerichteten Eingriff in die Krankenhausplanung durch die vorgesehene Zuteilung von Leistungsgruppen für die Kliniken über einen neuen Grouper des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dem können die Länder so nicht zustimmen",
heißt es in der Pressemitteilung des VLK.
Niemand habe etwas gegen eine transparente und laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung, betont VLK-Präsident Michael A. Weber. "Das Problem des Gesetzes liegt vielmehr in Regelungen zur Zuordnung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser, die durch die Hintertür die Krankenhausplanung nach Berlin verlegen", so Weber weiter.
Fehlender Ausgleich des BMG
Das Behandlungsgeschehen in den Krankenhäusern mit den entsprechenden Leistungsgruppen zu verknüpfen, sei Aufgabe der Krankenhausplanung der Länder und würde "massiv in ihre planerische Hoheit eingreifen und Entscheidungen vorgreifen".
Der VLK macht den fehlenden Ausgleich durch das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) der durch die Inflation bedingten Kostensteigerungen und eines Großteils der anstehenden Tariferhöhungen für die finanzielle Schieflage, in der sich zahlreiche Krankenhäuser befinden, verantwortlich. Zudem führe das Gesetz zu einem weiteren Bürokratieschub. Das Krankenhaustransparenzgesetz sollte am 2. Februar, die nächste Sitzung des Bundesrats, auf die Tagesordnung gesetzt werden, bisher steht es nicht auf der Tagesordnung.