Mit hauchdünner Mehrheit hatte der Bundesrat das nicht zustimmungspflichtige Krankenhaustransparenzgesetz kurz vor Weihnachten in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort blockieren die unionsgeführten Länder nun die abschließende Beratung, heißt es aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das Gesetz müsste für die nächste Sitzung des Bundesrats auf die Tagesordnung gesetzt werden, die in der Regel einstimmig von allen Ländern konsentiert ist. Dort könnte das Transparenzgesetz dann beschlossen werden. Die nächste Ratssitzung ist am 2. Februar, das Krankenhaustransparenzgesetz steht noch nicht auf der Tagesordnung.
Im Zuge der Einigung auf die Eckpunkte der Krankenhausreform im Juli hatten sich Länder und Bundesgesundheitsministerium darauf geeinigt, dass der Bund das Krankenhaustransparenzgesetz, das eine Level-Einteilung der Kliniken beinhaltet, auf den Weg bringen darf. Im Bundesrat hatten die Länder dann jedoch überraschend mit 35 von 69 Stimmen den Vermittlungsausschuss angerufen. Unter anderem hatte die Grünen-geführte Regierung aus Baden-Württemberg und das SPD-geführte Brandenburg für den Vermittlungsausschuss gestimmt. Dieses Stimmverhalten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sichtlich verstimmt. Der Minister betont seit Wochen, dass ohne das Transparenzgesetz die darin beschlossenen Liquiditätshilfen für Kliniken nicht fließen und Insolvenzen von Krankenhäusern so wahrscheinlicher würden. Außerdem beinhalte das Gesetz die Erhebung wichtiger Daten, die für die große Krankenhausreform benötigt werden.
Unterstützung bekommen die Länder derweil von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der Vorwurf der „Blockadehaltung“ sei falsch, so die DKG: „Nicht nur die unionsgeführten Länder treibt die große und berechtigte Sorge um, dass mit dem Transparenzgesetz vom Bundesgesundheitsminister bisher keine ausreichenden wirtschaftlichen Hilfen in Aussicht gestellt werden, um die Insolvenzwelle und das daraus resultierende Krankenhaussterben zu stoppen.“ Karl Lauterbach habe mit den Inhalten dieses Gesetzentwurfs die gemeinsame Basis zwischen Bund und Ländern verlassen und will quasi durch die Hintertür erneut die Krankenhauslevel einführen, die es nach den Eckpunkten nicht mehr geben sollte.