AOK-Transparenzkarte

Weniger Kliniken dürfen Mindestmengen-relevante Eingriffe vornehmen

  • News des Tages
Weniger Kliniken dürfen Mindestmengen-relevante Eingriffe vornehmen
© ©Werner Krueper Fotografie

Die AOK hat eine neue Mindestmengen-Transparenzkarte veröffentlicht. 2022 dürfen 1.070 Kliniken die Eingriffe vornehmen, 13 weniger als in diesem Jahr. Wegen der Pandemie mussten viele Kliniken planbare Operationen absagen und konnten die vorgegeben Fallzahlen deswegen nicht erreichen. Dieser Umstand wurde berücksichtigt, viele dieser Kliniken hätten dennoch die OP-Erlaubnis für 2022 erhalten, so AOK-Chef Martin Litsch. Ebenfalls können Krankenhäuser eine positive Prognose zur Leistungserbringung erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit zwar unterschritten haben, etwa aus personellen oder organisatorischen Gründen, diese aber ausräumen konnten. 

Zur Mindestmengen-Transparenzkarte

"Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden", betont Martin Litsch. Bisher gibt es die Mindestmengen für die die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr). Für die Speiseröhren-Operationen wurde Ende 2020 die Zahl der Eingriffe von 10 auf 26 pro Jahr erhöht, ebenso die Fallzahl bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen von 14 auf 25 Fälle pro Jahr. Greifen werden diese Mindestmengen jedoch erst ab 2023. "Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt", sagt Litsch. Nach Angaben des AOK Bundesverbandes belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien für verschiedene Indikationen die Wirksamkeit der Mindestmengen. Sie zeigen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mengen einhalten, das Komplikationsrisikop und die Sterblichkeit der Patienten geringer ist als in Häusern mit Fallzahlen unterhalb der jeweiligen Grenze. Kassen und Fachgesellschaften drängen auf mehr Mindestmengen, dies wirkt sich jedoch auch auf die Versorgungslandschaft aus, wie der f&w-Stresstest zur Versorgungssituation (Stand: Oktober 2020) zeigt.

Tempo gefordert

In der Pipeline des Gemeinsamen Bundesausschusses sind auch die Mindestmengen für die kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (TAVI). Die Beratungen dazu wurden im vergangenen Jahr aufgenommen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurden zuletzt neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer Mindestmengen vorgegeben. So sollen innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beratungen die Beschlüsse zur Festlegung einer neuen Mindestmenge oder zur Anpassung einer bestehenden Mindestmenge gefasst werden. Neu festgelegte Mengen sollten zeitnah evaluiert werden um die Werte gegebenenfalls anzupassen.

"Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu, dass der gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen bewahren", so der AOK-Vorstandsvorsitzende. Gleichzeitig richtet er einen Appell an die zukünftige Regierung, einen an der Qualität orientierten Strukturumbau der Krankenhauslandschaft durchzusetzen. Dabei sollen die Leistungen auf die Kliniken konzentriert werden, die nachweislich bessere Ergebnisse bei der Patientenversorgung erzielen würden. Die Mindestmengen sind ein Baustein, zusätzlich sollen weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Strukturvorgaben geschaffen werden

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich