"Bei der gesetzlichen Einführung eines neuen Instruments zur Personalbemessung in Krankenhäusern müssen parallel geltende Dokumentations- und Sanktionsregelungen beendet werden. Andernfalls wird das Nebeneinander der verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Vorschriften den bestehenden Pflegekräftemangel weiter verschlimmern", warnt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Aktuell gelte für die Kliniken bei den Personalvorgaben eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Richtlinien, unter anderem zu Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegepersonalquotienten, Personalrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie Personalvorgaben aus Operationen- und Prozeduren-Schlüsseln.
Arbeitsbedingungen in den Fokus rücken
In seiner Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz bemängelt der BDPK, dass ein praxistauglicher Qualifikationsmix beim Pflegepersonal aus dem Blick geraten sei. Im Gesetzentwurf fehle dazu Konkretes. "Zusätzliche Regulierungen oder neue Sanktionen für die Kliniken führen in der Pflege nicht zu neuen Arbeitskräften, attraktive Arbeitsbedingungen schon", so der BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Wirksam und nachhaltig verbessert würden die Arbeitsbedingungen durch Entlastung der Pflegekräfte, "deshalb müssen im neuen Instrument unbedingt Konzepte Berücksichtigung finden, die eine sinnvolle Arbeitsteilung in der Pflege ermöglichen".
Ruf nach dem Ganzhausansatz
Der BDPK bekräftigt in seiner Stellungnahme zudem seine Forderung nach einem Ganzhaus-Ansatz, der im jetzigen Referentenentwurf fehlt. Kleinteilige Nachweise der Personalstärke auf Stationsebene seien eine unnötige bürokratische Belastung und würden den Krankenhäusern notwendige Flexibilität nehmen. Ein Ganzhaus-Ansatz würde dagegen sicherstellen, dass die Krankenhäuser die Versorgung auch bei saisonalen Schwankungen und Spitzenlasten aufrechterhalten können.
Pflegebudget: Testate müssen als Basis ausreichen
Als praktisch nicht umsetzbar bewertet der BDPK die im Entwurf enthaltenen Regelungen, mit denen die schleppenden Pflegebudget-Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern beschleunigt werden sollen. Statt der vorgesehenen zusätzlichen Belastung von Schiedsstellen schlägt der BDPK vor, die ohnehin aufgrund gesetzlicher Vorgaben vorhandenen Wirtschaftsprüfertestate als Basis für die Verhandlungen der Pflegebudgets festzulegen. Mit dieser Forderung steht die Krankenhauslobby nicht allein. Auch der Fachverband der Medizincontroller appelliert an den Gesundheitsminister hier nachzubessern.