Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben Eckpunkte beschlossen, mit denen die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet werden. In einer ersten Stufe steht dafür ab dem 1. Januar 2023 ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von rund 60 Millionen Euro zur Förderung bestimmter Eingriffe zur Verfügung, wodurch diese häufiger ambulant erbracht werden sollen. Wie die KBV mitteilt, handelt es sich dabei um ein durchschnittliches Plus von 30 Prozent für die ausgewählten Leistungen. In einer folgenden Stufe ist geplant, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern. "Insbesondere besteht Bedarf, die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen", sagt KBV-Chef Andreas Gassen.
Die beschlossenen Anpassungen gehen auf die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zurück, die die KBV und der GKV-Spitzenverband 2012 vereinbart hatten. Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Anpassung des AOP-Katalogs. Nach dem Grundsatz "Ambulant vor stationär" soll eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden. Im ersten Schritt legte das IGES Institut ein Gutachten vor, nach dem für rund 2.500 medizinische Leistungen grundsätzlich ein Ambulantisierungspotenzial gesehen wurde und damit die Möglichkeit, den AOP-Katalog auszubauen. Nach Vorlage geht es nun darum, den Katalog nach und nach zu erweitern und eine einheitliche Vergütung festzulegen.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) begrüßt die Einigung von KBV und GKV-SV. Allerdings bestehe vor der Erweiterung des Katalogs noch Klärungsbedarf zu den patientenindividuellen Kontextfaktoren und zum gewünschten Facharztstatus für die Leistungserbringung, teilt der BDC mit. Zudem stünde die Stellungnahme der DKG noch aus, die als Vertragspartner für dreiseitige Vereinbarungen erforderlich sei. "Es ist in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren," erklärte der Vizepräsident des BDC, Jörg-A. Rüggeberg. Man könne dann die zu erwartenden Verschiebungen gezielt evaluieren und darauf aufbauen.