In der Regel werden Haftungsfälle unter dem Gesichtspunkt des Straf- und Zivilrechts abgehandelt. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Für Einrichtungen ist der Zwischenfall der Supergau, denn nicht nur wird das Ziel der Patientenversorgung verfehlt, nein, es entsteht ein Schaden beim Patienten, häufig auch ein Schaden bei den Angehörigen und es kommt zu ausgesprochen ungerechten Ergebnissen ausgerechnet im so gerechten Haftungsrecht. Es wird ein Schuldiger gesucht und möglichst auch…
Fehlerhafte Handhabung eines Heimbeatmungsgerätes im Klinikum
Pflege- & Krankenhausrecht
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