Frage des Qualitätsbeauftragten des Trägers von Pflegediensten B.:
B. hat klassische ambulante Pflegedienste und Pflegedienste, die sich auf die Betreuung von Beatmungspatienten spezialisiert haben. Die AOK-Bayern verweigert uns eine Ergänzungsvereinbarung zu unserem vorhandenen SGB-V-Vertrag.
Diese Ergänzungsvereinbarung regelt im Speziellen die Vergütung von Beatmungspatienten. Ihre Verweigerung begründet die Krankenkasse damit, dass wir eine personelle Voraussetzung nicht erfüllen. Die…
Frage 103: Zur Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft in Pflegediensten mit beatmungspflichtigen Patienten
Pflege- & Krankenhausrecht
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