Bei uns haben zwei Mitarbeiter den Dienst getauscht. Der, der nunmehr dienstplanmäßig frei hat, ist erkrankt und will nochmals frei haben. Die Personalleiterin will nochmals frei gewähren, und zwar unter Berufung auf § 10 Absatz 4 TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst). Ich bin der Meinung, dass doch gar kein Arbeitszeitkonto vereinbart ist und somit frei ist, egal ob arbeitsunfähig in der Freizeit. Wer hat Recht?
Antwort des Rechtsexperten
Wenn der Mitarbeiter dienstplanmäßig frei hat,…