– Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25. Oktober 2006 unter dem Az.: 6 Ca 1877/06 –

Anteilige (Wechsel-)Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG

  • Recht
  • 01.01.2007

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2007

Leitsätze
1. Nach Auffassung der Kammer kommt es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien die anteilige Zahlung der Zulagen ausdrücklich im Tarifvertrag geregelt haben, sondern ob für eine solche Regelung ein sachlicher Grund besteht
2. Für den Bereich des TVöD in der vorliegenden Form gilt dies nach Auffassung der Kammer jedoch nicht.
3. Eine anteilige (Wechsel-)Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt somit gegen das Benachteiligungsverbot…

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