Vorbemerkung
Das Podologengesetz gilt seit dem 1. Januar 2002. Wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will, benötigt seitdem eine staatliche Erlaubnis. Unter welchen Voraussetzungen diese staatliche Erlaubnis erteilt wird, regelt das Podologengesetz. Es geht also um eine entsprechende Ausbildung in der medizinischen Fußpflege und das Bestehen einer staatlichen Prüfung. Es gibt auch „gleichwertige“ Ausbildungen, die die Berechtigung des Führens der Berufsbezeichnung…
Dürfen nur Podologen medizinische Fußpflege ausführen?
Pflege- & Krankenhausrecht
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